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GdP Hessen

01.09.2026

GdP: Besoldung ist keine politische Wohltat

Polizei braucht keine Sonntagsreden, sondern eine Besoldung, die ihre Realität abbildet

Die Hessische Landesregierung feiert die Verabschiedung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2026/2027 am gestrigen späten Abend als großen Schritt für einen attraktiven öffentlichen Dienst. Die GdP sieht das deutlich kritischer.

„Natürlich begrüßen wir jede tatsächliche Verbesserung der Besoldung unserer Kolleginnen und Kollegen. Aber wir lassen uns nicht dafür feiern, dass der Dienstherr seine verfassungsrechtlichen und tarifpolitischen Verpflichtungen erfüllt“, stellt der GdP-Chef Mohrherr klar.

Keine Geschenke des Dienstherrn

Innenminister Roman Poseck spricht von einem „starken Fundament“ und einer attraktiven und leistungsgerechten Bezahlung.

Für die GdP ist entscheidend, was hinter diesen politischen Botschaften tatsächlich steht.

„Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen keine Dankesreden. Sie brauchen eine Besoldung, die ihrer Verantwortung, ihrer Belastung und ihrer Lebenswirklichkeit gerecht wird“, so Mohrherr.

Die angekündigten Erhöhungen seien deshalb nicht als freiwillige Wohltat des Landes zu verstehen.

„Eine verfassungsgemäße und amtsangemessene Besoldung ist kein Geschenk des Innenministers. Sie ist eine Verpflichtung des Dienstherrn.“

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Fiktives Einkommen bleibt fiktiv

Besonders kritisch sieht die GdP das neue Familieneinkommensmodell. Die Landesregierung rechnet künftig unter anderem mit einem fiktiven Einkommen des Partners beziehungsweise der Partnerin.

„Wir haben ein grundsätzliches Problem damit, wenn der Staat mit Einkommen rechnet, das tatsächlich gar nicht vorhanden ist“, erklärt Mohrherr. „Ein fiktives Einkommen bezahlt keine Miete, keinen Strom und keinen Wocheneinkauf. Es landet nicht auf dem Konto der Familie.“

Die Landesregierung verweist darauf, dass zahlreiche Familienkonstellationen berechnet worden seien und die maßgeblichen Schwellen nach ihren Berechnungen eingehalten würden.

Für die GdP ist das kein ausreichender Beleg.

„Wenn die Landesregierung ihr eigenes Rechenmodell entwickelt, ihre eigenen Parameter festlegt und anschließend mit genau diesem Modell nachweist, dass alles funktioniert, ist das zunächst einmal eine Rechnung der Landesregierung. Das ersetzt keine unabhängige Bewertung.“

Die GdP werde deshalb genau beobachten, wie sich das neue Modell in der Praxis auswirke.

Ein Spitzenplatz im Ländervergleich reicht nicht

Auch den Hinweis des Innenministers, Hessen nehme bei der Beamtenbesoldung bundesweit Spitzenplätze ein, lässt die GdP nicht als Argument gelten.

„Unsere Kolleginnen und Kollegen bezahlen ihre Miete nicht mit einem Tabellenplatz im Länderranking“, sagt Mohrherr.

Entscheidend sei, was die Beschäftigten tatsächlich zur Verfügung hätten und ob die Besoldung dauerhaft attraktiv genug sei, um qualifizierte Menschen für Polizei und öffentlichen Dienst zu gewinnen und zu halten.

Auch das Landesticket könne dabei nicht als Ersatz für eine angemessene Besoldung herhalten.

„Das Landesticket ist eine sinnvolle Leistung. Aber ein Ticket ersetzt keine Besoldung. Es kann strukturelle Probleme im Besoldungssystem nicht wegwischen.“

Die Polizei ist kein Sparmodell

Die GdP weist zudem den Eindruck zurück, weitere Verbesserungen seien angesichts der angespannten Haushaltslage grundsätzlich unverantwortlich.

„Natürlich muss das Land mit Steuergeld verantwortungsvoll umgehen. Aber innere Sicherheit ist kein Luxus, den man je nach Haushaltslage beliebig nach unten korrigieren kann“, betont Mohrherr.

Wer von den Beschäftigten immer mehr Einsatz, Verantwortung und Flexibilität verlange, müsse auch bereit sein, diese Leistung angemessen zu honorieren.

„Man kann nicht ständig von einem attraktiven öffentlichen Dienst sprechen und gleichzeitig bei jeder Verbesserung erklären, jetzt sei die Schmerzgrenze erreicht. Attraktivität gibt es nicht zum Nulltarif.“

Keine Lohndämpfung zulasten der Polizei

Besonders deutlich widerspricht die GdP dem Hinweis des Innenministers, auch die Sorgen von Mittelstand, Handwerk und Wirtschaft angesichts der Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst müssten berücksichtigt werden.

„Die Polizei ist kein Lohndämpfungsinstrument für die Privatwirtschaft“, stellt Mohrherr klar.

Wenn der Staat im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte bestehen wolle, müsse er selbst ein attraktiver Arbeitgeber sein.

„Wer die besten Köpfe gewinnen will, muss auch bereit sein, ihnen eine angemessene Perspektive zu bieten. Das gilt gerade für einen Beruf, der mit hohen persönlichen Risiken, Schichtdienst, enormer Verantwortung und einer permanenten Belastung verbunden ist.“

Höheres Einstiegsgehalt allein reicht nicht

Auch die Darstellung der Streichung der ersten Erfahrungsstufe als reine Verbesserung greift aus Sicht der GdP zu kurz.

„Natürlich hört sich ein höheres Einstiegsgehalt zunächst gut an. Aber eine Besoldungsreform muss sich daran messen lassen, wie sie sich über das gesamte Berufsleben auswirkt“, so Mohrherr.

Die GdP fordert deshalb Transparenz darüber, wie sich die Veränderungen tatsächlich auf die verschiedenen Beschäftigtengruppen und Laufbahnen auswirken.

„Wir wollen wissen, wer tatsächlich profitiert und wie sich die Reform über die gesamte Dienstzeit auswirkt. Schöne Überschriften ersetzen keine belastbare Betrachtung.“

Verfassungskonformität stellt man nicht per Pressemitteilung fest

Dass die Landesregierung mit dem neuen Gesetz zugleich gute Bezahlung, Finanzierbarkeit und Verfassungskonformität hergestellt haben will, bewertet die GdP ebenfalls kritisch.

„Das ist eine bemerkenswert selbstbewusste Aussage. Die Landesregierung kann selbstverständlich erklären, dass sie ihr Gesetz für verfassungskonform hält. Ob es den verfassungsrechtlichen Anforderungen tatsächlich dauerhaft genügt, ist damit aber noch lange nicht abschließend beantwortet“, sagt Mohrherr.

Die GdP werde die Auswirkungen des neuen Besoldungsrechts deshalb weiter kritisch begleiten.

„Unsere Kolleginnen und Kollegen verdienen echte Anerkennung“

Für die GdP ist entscheidend, dass zwischen politischen Worten und der Realität der Beschäftigten kein Widerspruch entsteht.

„Wir hören bei jedem schwierigen Einsatz, bei jeder Großveranstaltung und in jeder besonderen Lage, wie unverzichtbar unsere Kolleginnen und Kollegen für den Staat sind. Das ist richtig und verdient Anerkennung.“

„Aber Anerkennung darf nicht bei Sonntagsreden enden. Sie muss sich auch bei der Besoldung, bei den Arbeitsbedingungen und bei der Wertschätzung des Berufs zeigen.“

Die GdP Hessen werde deshalb weiterhin genau hinschauen und die Interessen der Beschäftigten konsequent vertreten.

„Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen keine politischen Rechenspiele und keine fiktiven Einkommen. Sie brauchen eine faire und verlässliche Besoldung. Wer die Polizei dauerhaft attraktiv halten will, muss irgendwann aufhören, Attraktivität nur zu behaupten - und anfangen, sie entsprechend zu bezahlen.“

Weitere Informationen

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Jens Mohrherr

Landesvorsitzender

Telefon 0151/29218934