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KI ChatGPT

16.09.2026

Ein Fall dem man keinem Kollegen wünscht

Plötzlicher Herzstillstand nach einer Festnahme auf dem Weg zum Revier und die juristische Prüfung über vier Jahre in diesem Fall.

Ende September 2022 meldeten mehrere Anrufer bei dem Polizeinotruf eine taumelnde Person auf der Bundesstraße B 3 vor Wahnhausen.

Eine Streife des Polizeireviers Nord bekam den Auftrag, nach Wahnhausen zu fahren. Nach wenigen Minuten erreichte die Streife auch die Person, die immer noch auf der Bundesstraße lief.

Die Streife sprach die männliche Person deutlich an, diese hielt auch inne, drehte sich zu der Streife, kam aber der Aufforderung die Bundesstraße zu verlassen und auf dem Rad und Fußweg zu gehen nicht nach, sondern setzte ihren Weg auf der Bundesstraße fort.

Die Streife nahm nun die männliche Person unter erheblichem Widerstand vor Ort fest, um die Fremd- und Eigengefährdung zu unterbinden und eine Identitätsfeststellung durchführen zu können. Hierbei wurde sie zu Boden gebracht und gefesselt. Beim Zu-Boden-Bringen zog sich die Person vermutlich ein Cut über dem Auge zu. Da die Person auch nach der Fesselung weiter heftig um sich trat und gegen die Festnahme wehrte, wurde sie durch die Streife in dem DB Vito Streifenwagen-Bus seitlich auf den Boden gelegt und mit der zweiten Handfessel die Schuhe des Beschuldigten fixiert, damit er nicht weiter treten konnte.

Auch auf der Fahrt zum Polizeirevier Nord leistete der Beschuldigte weiter heftig Widerstand gegen seine Festnahme. Auf der Fahrt lag der Beschuldigte auf der Seite mit dem Kopf in Richtung Fahrersitz. Bei dem Polizeirevier Nord wartete schon ein Rettungswagen, den die Streife nach dort bestellt hatte, um den Cut über dem Auge zu versorgen. Beim Ankommen der Streife stellte dann ein Rettungssanitäter fest, dass der Beschuldigte blau angelaufen war und einen Herzstillstand hatte. Er begann sofort mit Hilfe unserer Kollegen mit der Reanimation.

Diese verlief auch erfolgreich, zwar wurden mit den eingeleiteten Wiederbelebungsmaßnahmen das Leben des damals 47-Jährigen gerettet, jedoch erlitt er einen hypoxischen Hirnschaden. Er fiel ins Wachkoma und verstarb Ende 2023 an einer COVID-Infektion.

Es kam zur Anklage gegen unsere beiden Kollegen, die kurz vor dem Ruhestand waren.

Eine erste Verhandlung vor dem Amtsgericht Kassel im Dezember 2025 sprach beide Kollegen vollumfänglich von allen strafrechtlichen Vorwürfen frei.

Im September 2026 fand aufgrund einer Berufung der Staatsanwaltschaft Kassel die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Kassel statt.

Hier entlastete der rechtsmedizinische Sachverständige, wie schon im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht, beide Kollegen mit ihrem Verhalten bei der Festnahme und dem Transport vollumfänglich. Ein Fehlverhalten unserer Kollegen sei aus seiner Sicht nicht feststellbar. Das Verhalten der Polizisten sei nicht der ursächliche Grund für den Herzstillstand gewesen. Eine Übersäuerung des Körpers durch die starke motorische Aktivität des Festgenommenen und seine Vorschädigungen hatten den Herzstillstand verursacht.

Da der Verfasser dieses Artikels selbst den ganzen Prozess vor dem Landgericht als Zuschauer verfolgte, möchte ich hier nicht unerwähnt lassen, dass sich die leitende Ermittlerin aus dem Polizeipräsidium Osthessen hier mit ihrer Arbeit nicht hervorgehoben hat. Dies wurde auch bei ihrer Befragung im Zeugenstand mehr als deutlich.

Am Ende verwarf die Staatsanwaltschaft Kassel die Berufung und der Richter des Amtsgerichts sprach wie schon das Amtsgericht zuvor unsere Kollegen von allen Vorwürfen frei mit den Worten: „Sie haben nichts falsch gemacht“.

Vier Jahre sind eine lange Zeit, die den Ruhestand unserer beiden Kollegen sehr belastet hat.

Dieser Fall zeigt deutlich, auch wenn man sich absolut korrekt verhält, kann man in eine verhängnisvolle Lage kommen, zu der man nichts kann.

Ein Kollege ist GdP-Mitglied und wurde hier durch die GdP von Anfang an begleitet und mit GdP Rechtsschutz und einem Strafverteidiger erfolgreich unterstützt.

Wenn man wie in diesem Fall einfach nur Pech hat, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein, ist die Unterstützung der GdP sicherlich wertvoll.

Mein Versprechen gilt hier: Wir sind immer für euch da!

Weitere Informationen

© Karl Lamp

Stefan Rüppel

Bezirksgruppenvorsitzender / Stellv. Landesvorsitzender

Kreisgruppe Kassel

Telefon 0561/9101011