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27.09.2026

GdP bereitet Musterwidersprüche vor und fordert ein gemeinsames, geschlossenes Vorgehen der Gewerkschaften!

Die Besoldungsfrage ist für die GdP seit Jahren mehr als eine politische Debatte. Jetzt geht es um konkrete rechtliche Schritte und darum, die Ansprüche aller hessischen Beamtinnen und Beamten zu sichern.

Der Landesvorstand der GdP hat sich Ende September im Polizeipräsidium Südosthessen erneut intensiv mit der aktuellen Besoldungssituation und den Konsequenzen des neuen Besoldungsrechts auseinandergesetzt. Im Zentrum der Beratungen stand die Frage, wie die Rechte der Polizei-, Fach- und Verwaltungsbeamtinnen und -beamten wirksam und rechtssicher gewahrt werden können. Nach der politischen und juristischen Auseinandersetzung mit dem am 9.9.2026 in Kraft getretenen Besoldungsreparaturgesetz soll nun die nächste Phase beginnen: Die GdP bereitet Musterwidersprüche vor und will diese ihren Mitgliedern zeitnah zur Verfügung stellen.

„Beim Thema Besoldung brauchen wir jetzt ein gemeinsames und rechtlich abgestimmtes Vorgehen. Unsere Kolleginnen und Kollegen erwarten zu Recht, dass wir ihre Interessen konsequent vertreten. Es darf nicht sein, dass jeder Einzelne für sich herausfinden muss, welche rechtlichen Schritte notwendig sind. Wir wollen unseren Mitgliedern eine klare Orientierung geben und gleichzeitig gegenüber dem Land mit einer starken gewerkschaftlichen Stimme auftreten. Deshalb setzen wir auf eine breite Allianz der Gewerkschaften und Dachverbände“, betont Jens Mohrherr.
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Vom Gutachten zum konkreten Vorgehen

Eine wesentliche Grundlage für die nächsten Schritte bildet das von GdP und DGB in Auftrag gegebene Gutachten zum Besoldungsreparaturgesetz. Die darin enthaltene juristische Expertise soll nun in konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Mitglieder überführt werden. Für die betroffenen Beamtinnen und Beamten ist das von unmittelbarer praktischer Bedeutung. Besoldungsrechtliche Fragestellungen sind komplex und können von individuellen Anspruchsvoraussetzungen abhängen. Hinzu kommen formale Anforderungen und mögliche Fristen. Die GdP will deshalb vermeiden, dass jede Kollegin und jeder Kollege eigenständig beurteilen müsste, welche Schritte erforderlich sind oder wie ein entsprechender Widerspruch formuliert werden sollte. Mit den Musterwidersprüchen soll eine einheitliche, nachvollziehbare und rechtlich fundierte Grundlage geschaffen werden. Dabei geht es ausdrücklich um alle betroffenen Beamtinnen und Beamten innerhalb der hessischen Polizei - also um Polizei-, Fach- und Verwaltungsbeamtinnen und -beamte. Die GdP sieht ihre Verantwortung nicht allein darin, die politische Diskussion über die Besoldung zu begleiten. Entscheidend ist aus Sicht der Gewerkschaft jetzt, den Mitgliedern konkrete Unterstützung für das weitere Verfahren anzubieten. Die Musterwidersprüche sollen deshalb durch fortlaufende Informationen ergänzt werden. Die GdP will erläutern, welche Schritte vorgesehen sind, was die Mitglieder beachten müssen und wie das weitere Verfahren ausgestaltet werden soll.

Dazu der GdP Vorsitzende: „Wir lassen unsere Mitglieder bei dieser Frage nicht allein. Gerade weil das Besoldungsrecht komplex ist, brauchen unsere Kolleginnen und Kollegen eine klare und verlässliche Orientierung. Wir werden deshalb nicht nur über die politische Entwicklung sprechen, sondern konkrete Unterstützung für das weitere rechtliche Vorgehen geben.“

Besoldung braucht eine gemeinsame gewerkschaftliche Antwort

Gleichzeitig will die GdP die Besoldungsfrage nicht isoliert als Angelegenheit einer einzelnen Gewerkschaft behandeln. Angestrebt wird ein möglichst gemeinsames Vorgehen aller beteiligten Gewerkschaften und ihrer Dachverbände DGB und dbb. Aus Sicht der GdP kommt es gerade bei einer Frage dieser Tragweite darauf an, gewerkschaftliche Kräfte zu bündeln und gegenüber dem Land mit einer möglichst geschlossenen Position aufzutreten.

„Wir brauchen bei der Besoldung keine Vielzahl unterschiedlicher Einzelaktionen, sondern ein abgestimmtes Vorgehen. Wenn es um die Interessen der Beamtinnen und Beamten geht, sollten die Gewerkschaften ihre Kräfte bündeln und gemeinsam gegenüber dem Land auftreten.“

Die GdP setzt damit bewusst auf Zusammenarbeit. Die Besoldungsfrage betrifft aus ihrer Sicht nicht nur einzelne Dienststellen oder Berufsgruppen, sondern eine große Zahl von Beamtinnen und Beamten des Landes.

Für die Mitglieder steht nun zunächst die angekündigte Veröffentlichung der Musterwidersprüche im Mittelpunkt. Sobald die entsprechenden Unterlagen juristisch fertiggestellt sind, werden sie den Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Ergänzend wird die GdP über das weitere Verfahren informieren und erläutern, welche Punkte jeweils zu beachten sind. Die Vorbereitung der Musterwidersprüche markiert damit einen wichtigen Übergang: Aus der politischen und juristischen Bewertung sollen konkrete Handlungsschritte werden. Dabei bleibt die GdP bei ihrem Grundsatz, die Mitglieder umfassend zu informieren und das weitere Vorgehen rechtlich abgestimmt zu gestalten.

Infokasten: Das plant die GdP Hessen

Gutachten: Das von GdP und DGB in Auftrag gegebene Gutachten zum Besoldungsreparaturgesetz bildet eine wesentliche Grundlage für die weitere rechtliche Bewertung.

Musterwidersprüche: Auf Grundlage der juristischen Expertise werden Musterwidersprüche für die Mitglieder vorbereitet.

Information: Die GdP Hessen will die Mitglieder über das konkrete weitere Vorgehen und wichtige formale Punkte informieren.

Gewerkschaftliche Zusammenarbeit: Angestrebt wird ein möglichst gemeinsames Vorgehen mit anderen Gewerkschaften sowie den Dachverbänden DGB und dbb.

Ziel: Die Rechte der Mitglieder sollen durch ein abgestimmtes und rechtlich fundiertes Vorgehen gewahrt werden.

Dialog mit dem Innenminister steht bevor

Ein weiterer wichtiger Termin steht bereits fest: Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck hat die Vorsitzenden der Gewerkschaften für den 13. November 2026 zu einem Dialog eingeladen. Für die GdP wird dieses Gespräch eine wichtige Gelegenheit sein, ihre Position zur Besoldung gegenüber dem Land deutlich zu machen und die weitere Entwicklung zu bewerten. Ob aus Sicht der Gewerkschaften an diesem Freitag, den 13., tatsächlich ein entscheidender Schritt nach vorne gelingt, bleibt abzuwarten. Die GdP wird die Gespräche entsprechend einordnen und anschließend das weitere Vorgehen beraten. Der geschäftsführende Landesvorstand wird sich deshalb am 13. und 14. November 2026 in Wiesbaden zu einer Bewertungsklausur einfinden. Dort soll die aktuelle Entwicklung analysiert und das weitere gewerkschaftliche und rechtliche Vorgehen beraten werden. Die Botschaft des GdP-Landesvorstands ist damit eindeutig: Die Besoldungsfrage bleibt ganz oben auf der gewerkschaftlichen Agenda. Mit der Vorbereitung der Musterwidersprüche geht die GdP den nächsten konkreten Schritt. Gleichzeitig soll der Dialog mit dem Land genutzt werden, um die Positionen der Gewerkschaften deutlich zu machen. Parallel wird weiter für ein gemeinsames Vorgehen mit den anderen Gewerkschaften und den Dachverbänden geworben.

Mohrher abschließend: „Für uns ist klar: Wir bleiben dran. Wir werden die Interessen unserer Mitglieder weiter konsequent vertreten - gemeinsam, rechtlich fundiert und mit dem notwendigen Nachdruck. Die Polizei-, Fach- und Verwaltungsbeamtinnen in der Polizei  erwarten von uns zu Recht, dass wir bei der Besoldung nicht nachlassen.“

Weitere Informationen

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Jens Mohrherr

Landesvorsitzender

Telefon 0151/29218934