26.10.2026
Gemeinsame Stimme für eine verfassungskonforme Besoldung
GdP, DPolG und BDK bündeln ihre Kräfte - GdP-Landesvorsitzender Jens Mohrherr fordert konkrete Lösungen vom Dienstherrn.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) wollen die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Dienstherrn künftig gemeinsam und mit einer Stimme vertreten. Auch ihre Dachverbände DGB und dbb setzen sich gemeinsam mit dem Deutschen Richterbund für eine gerechte Besoldung ein. Die Allianz hatte ihr gemeinsames Vorgehen in der vergangenen Woche im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.
„Das neue hessische Besoldungsmodell und insbesondere das sogenannte fiktive Partnereinkommen werfen aus unserer Sicht erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf. Wir erwarten, dass die Landesregierung diese Bedenken ernst nimmt und konkrete, rechtssichere Lösungen vorlegt“, erklärt Jens Mohrherr, Landesvorsitzender der GdP Hessen.
Der Zusammenschluss der drei Polizeigewerkschaften stärkt das gemeinsame Vorgehen innerhalb der Polizei. Als Nächstes wollen sich GdP, DPolG und BDK mit den weiteren Fachgewerkschaften des DGB und des dbb sowie den beteiligten Verbänden der Allianz über das weitere Vorgehen gegenüber der Landesregierung abstimmen.
Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtliche Bewertung des neuen Besoldungsgesetzes, die Sicherung bestehender Ansprüche und eine rechtssichere Lösung für die zurückliegenden Jahre.
„Eine amtsangemessene und verfassungskonforme Besoldung ist keine freiwillige Leistung, sondern eine Verpflichtung des Dienstherrn. Dafür brauchen wir tragfähige Antworten - nicht nur für die Zukunft, sondern auch mit Blick auf die vergangenen Jahre“, so Mohrherr.
Die GdP wird diese Ziele in die weitere Zusammenarbeit mit DPolG und BDK einbringen und sich weiterhin für eine gerechte Besoldung der hessischen Polizeibeschäftigten einsetzen.
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Jens Mohrherr
Landesvorsitzender
Telefon 0151/29218934
