30.07.2024
Fußballgipfel: Gewerkschaft der Polizei spricht sich gegen Gästefanausschluss aus
Im Vorfeld des heutigen Treffens zwischen Innenministerin Daniela Behrens und den Verantwortlichen niedersächsischer Profi-Fußballvereine äußert die Gewerkschaftder Polizei (GdP) Niedersachsen ihre Erwartungen an eine Übereinkunft zur Eindämmung gewalthaltiger Ausschreitungen in den Stadien. Die GdP sieht kollektive Maßnahmen nicht als ideales Mittel an und fordert stattdessen ein gezieltes Vorgehen zur eindeutigen Identifizierung von Einzelpersonen mit dem Ziel der Abschreckung und einer effektiven Strafverfolgung.
Kevin Komolka, Landesvorsitzender der GdP Niedersachsen erklärt, dass es gewalttätige Ausschreitungen im Stadion bestmöglich zu verhindern gilt, gleichzeitig aber auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss: „Szenen wie letztes Jahr in Braunschweig dürfen sich nicht wiederholen. Die Gefährdung von anderen Fans, Ordnungskräften und unseren Kolleginnen und Kollegen durch Ausschreitungen oder das Abbrennen von Pyrotechnik sind nicht akzeptabel. Kollektivmaßnahmen wie der pauschale Ausschluss der gesamten Anhängerschaft eines Vereins sorgen aber verständlicherweise für Unmut, da viele Unbeteiligte betroffen sind. Neben dem nachvollziehbaren Frust dieser Betroffenen besteht zudem die Gefahr einer Solidarisierung mit den eigentlichen Verursachern, wenn sich das Geschehen aus dem Stadion verlagert.“
Die GdP appelliert daher an die Verantwortlichen, Maßnahmen zu ergreifen, die vor allem abschreckend wirken und zudem eine schnelle und effektive Strafverfolgung ermöglichen. Dazu gehören vor allem personalisierte Tickets für alle Besucherinnen und Besucher, die beim Einlass auch personenbezogen kontrolliert werden. Das konsequente Durchsetzen eines Vermummungsverbots im Stadion in Kombination mit lückenloser Videoüberwachung der Blöcke sorgt zusätzlich dafür, dass Straftäter eindeutig identifiziert und ihre Taten schnell geahndet werden können. Kevin Komolka: „Ein großes Problem ist die anonyme Masse, aus der die gefährlichen Handlungen vollzogen und in der sie auch toleriert werden. In den Blöcken sind Sturmhauben und über das Gesicht gezogene Schals bei diesen Aktionen die Regel. Kommt es dann zu einer Eskalation, haben die Einsatzkräfte kaum eine Möglichkeit, Einzelne konkret zu identifizieren und gegebenenfalls aufzugreifen. Wenn bekannt ist, wer sich in welchem Block befindet und die Anwesenden während des Aufenthalts gefilmt werden, wächst zum einen die Hürde, Krawalle zu starten und auch die Solidarisierungsbereitschaft sinkt. Die vergleichsweise kleine Gruppe an aktiven Störern kann zudem gezielter dingfest und von zukünftigen Spielen ausgeschlossen werden, ohne dass kollektive Strafen notwendig sind.“
Die GdP sieht sowohl die Politik als auch die Vereine in der Pflicht, die notwendigen Voraussetzungen für diese Maßnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem der Einsatz von geschultem Einlasspersonal als auch die technische Aufrüstung bei der Videoüberwachung. Auch die Einführung von technischen Lösungen bei der Ticketkontrolle ist denkbar, wie sie bei der EM in Form der Ticket-App zum Einsatz kam, in der persönliche Daten zum individuellen Ticketeigentümer gespeichert waren. Rechtlich muss für ein Vermummungsverbot eindeutig die Kategorisierung der Spiele als öffentliche Veranstaltungen sichergestellt werden.