28.11.2024
Information zur Amtsangemessenen Alimentation
Bereits im letzten Jahr haben wir darüber informiert, dass das niedersächsische Besoldungsgesetz mit Wirkung zum 01.01.2023 geändert wurde. Das Land geht davon aus, dass die neuen Regelungen nun den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Da wir als GdP diese Sichtweise nicht teilen, empfehlen wir, auch in diesem Jahr Widerspruch gegen die Besoldung zu erheben.
Bezüglich der Widersprüche bis 2022 gibt es bedauernswerter Weise immer noch keine Entscheidung seitens des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), weshalb hier weiter abzuwarten ist.
Angesichts der Gesetzesanpassung und der geänderten Haltung der Landesregierung gehen wir seit 2023 davon aus, dass Widersprüche nicht mehr ruhend behandelt, sondern direkt abgelehnt werden. Bei Ablehnung bleibt dann nur der Weg über eine Klage offen.
Auch für dieses Jahr raten wir, Widerspruch zu erheben. In der Regel ist dies kostenfrei möglich, wozu wir ein Muster erstellt haben, das auf unserer Website zum Download bereitsteht. Der Widerspruch muss schriftlich bis zum 31.12.2024 beim zuständigen NLBV eingereicht werden. Eine E-Mail reicht dafür in der Regel nicht aus.
Falls eine Ablehnung erfolgt, wovon auszugehen ist, und mit einer Klage reagiert wird, sind Dauer und Ergebnis des Verfahrens ungewiss. Wichtig ist: Sollte die Klage scheitern, müssten die Betroffenen die Gerichtskosten selbst tragen, die mehrere Hundert Euro betragen können. Das ist auch der Grund, weshalb die GdP bei mehr als 13.500 potenziellen Klägerinnen und Klägern für diese individuellen Klagen leider keinen Rechtsschutz anbieten kann.
Wir haben es uns aber zum Ziel gesetzt, die Rechtmäßigkeit der Besoldung dennoch gerichtlich klären zu lassen. Dafür werden wir auch für das Jahr 2024 exemplarisch in verschiedenen Fällen Klagen vor den Verwaltungsgerichten einreichen. Diese Klagen zielen darauf ab, die Angemessenheit der Besoldung in unterschiedlichen Fallkonstellationen prüfen zu lassen. Im letzten Jahr sind noch keine Bescheide ergangen und somit konnte auch noch keine Klage erhoben werden. Wir rufen darum erneut auf, uns per E-Mail unter gdp-niedersachsen@gdp.de mit dem Betreff „Widerspruch Alimentation 2024“ zu informieren, falls Widerspruch eingelegt wurde, sodass wir hieraus geeignete Fälle für die von uns direkt unterstützen Klagen auswählen können.
Nach Eingang eines ablehnenden Widerspruchsbescheides besteht ab dem Jahr 2025 die Möglichkeit, uns über ein Online-Formular davon zu unterrichten und einen Antrag auf Rechtsschutz inkl. Auskunftsbogen zu übersenden. Den entsprechenden Link werden wir im Jahr 2025 bekannt geben. Wichtig ist, dass die Mitteilung erst nach Eingang eines Widerspruchsbescheids erfolgen kann, eine Eingangsbestätigung o.ä. reicht nicht aus.
Weiterhin ist angestrebt, wiederum über die DGB Rechtsschutz GmbH den nicht ausgewählten Fällen juristische Unterstützung anzubieten, jedoch kann keine Übernahme der Gerichtskosten gewährt werden, die im Falle einer gerichtlichen Niederlage von den Betroffenen selbst zu tragen wären. Nur die ausgewählten Klageverfahren erhalten diese finanzielle Absicherung.
Ob im individuellen Fall eine eigene Klage erhoben werden soll oder nicht, muss individuell entschieden werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Information aus dem letzten Jahr.