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© Foto: Tim Reckmann/pixelio
Foto: Tim Reckmann/pixelio

10.07.2025

Kein Tagegeld für Kraftfahrer/innen bei Tageseinsätzen

Auf Grund eines Urteils des Arbeitsgerichts Hannover vom 23.01.2025 erhalten Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Polizeibehörden derzeit, an Tagen ohne auswärtige Übernachtung, bei Abwesenheit der Wohnung bzw. der ersten Tätigkeitsstätte von mehr als acht Stunden, kein Tagegeld.

Das Verfahren ist derzeit in II. Instanz anhängig. Die GdP bittet betroffene Mitglieder darum, diese Entscheidung abzuwarten und so lange von individuellen Rechtschutzanträgen abzusehen, da weitere erstinstanzliche Verfahren und Urteile keine Veränderung in der Sache bringen würden. Weiterhin ist bekannt geworden, dass in einigen Behörden entsprechende auf dem Dienstweg vorgelegte Anträge „nicht angenommen“ oder „zurückgewiesen“ wurden.  

Die GdP Niedersachsen rät in diesem Fall dazu, unbedingt auf eine schriftliche Begründung zu bestehen. Sollte diese verweigert werden, informiert eure zuständigen Personalräte.  

Sobald neue Informationen vorliegen, werden wir sie an euch weiter steuern.