
10.09.2025
GdP mahnt Konsequenzen aus Rechnungshofbericht an
Angesichts des Jahresberichts des Niedersächsischen Landesrechnungshofs für das Haushaltsjahr 2023, der heute im Landtag vorgestellt wird, weist die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen auf eklatante Versäumnisse in der polizeilichen Personalpolitik hin, die zukünftig deutliche Nachteile für die Beschäftigten der Polizei bedeuten. Der Bericht zeigt, dass trotz rechtzeitiger gewerkschaftlicher Warnungen zu spät auf die negative Personalentwicklung reagiert wurde. Zudem sind nach wie vor zu viele Vollzugsbeamtinnen und -beamte mit Aufgaben betraut, die auch durch Tarifbeschäftigte erfüllt werden können.
Die GdP Niedersachsen kritisiert, dass durch diese Fehlplanungen das Personal der Polizei zusätzlich belastet wird und mahnt deutliche Verbesserungen für die Zukunft an. Sebastian Timke, stellvertretender Vorsitzender der GdP Niedersachsen, verdeutlicht: „Die Personalprobleme bei der Polizei in Niedersachsen sind keine Überraschung. Zu lange Zeit wurde betont, dass es eine Rekordzahl an Beschäftigten gibt, aber wenn man sich auf dieser Momentaufnahme ausruht, führt der demografische Wandel schnell dazu, dass sich das Blatt wendet. Wir sehen uns darum jetzt nicht nur mit einem höheren Bedarf an Kräften konfrontiert, sondern haben zudem das Problem, dass die Ansprüche des Nachwuchses offenbar in entscheidenden Teilen vom Angebot des öffentlichen Dienstes abweichen, sodass dieser Karriereweg weniger attraktiv erscheint. Die zusätzlichen Einstellungen, die mit dem kommenden Haushalt geplant sind, sind daher ein wichtiger und richtiger Schritt. Es braucht aber vor allem Verbesserungen, die sicherstellen, dass langfristig genug Personal in ausreichender Quantität und Qualität folgt.“
Die GdP hatte in den letzten Jahren vermehrt darauf hingewiesen, dass durch eine hohe Zahl an anstehenden Pensionierungen der Bedarf an Neueinstellungen wachsen wird. Zudem war eine Attraktivitätsoffensive für die Ausbildung bei der Polizei angeregt worden, zum Beispiel durch das Angebot von Wohnraum bei der Polizeiakademie oder die Kostenübernahme für den Erwerb des Führerscheins.
Bemerkenswert ist zudem der Verweis des Rechnungshofes auf seinen Bericht von 2016: Schon damals wurde kritisiert, dass zu viele Beamtinnen und Beamte Verwaltungsaufgaben im Stab übernehmen. Nach Berechnungen, die der GdP vorliegen, könnten durch Mehreinstellungen im Tarifbereich mehrere hundert Kräfte wieder unmittelbar ihren eigentlichen Aufgaben im Vollzug nachkommen.
Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, die Lebensarbeitszeit von Beschäftigten im ehemals höheren Dienst heraufzusetzen, lehnt die GdP ab. Die Führungskräfte sind zwar in ihren Tätigkeiten nicht mehr unmittelbar den Herausforderungen und Gefahren der Vollzugskräfte ausgesetzt. Sie haben aber neben einer besonderen psychischen Belastung oft auch eine langjährige Karriere hinter sich, die von den Faktoren geprägt ist, die die Grundlage für die Verminderung der Lebensarbeitszeit darstellen, sodass die verringerte Altersgrenze auch für sie weiterhin gerechtfertigt ist.