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© Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de

28.10.2025

Einigung zur Klärung der Besoldung ab 2023

Die GdP und die weiteren Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB sowie der DBB haben sich mit der Landesregierung auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt, um die Frage der amtsangemessenen Alimentation ab 2023 gerichtlich klären zu lassen und damit die drohende Klagewelle abgewendet.

Das ist ein gewerkschaftlicher Erfolg: Statt tausenden langwierigen und teuren Einzelklagen werden etwa 30 repräsentative Fälle ausgewählt, die stellvertretend für alle Betroffenen vor die Verwaltungsgerichte gebracht werden. Bis die Gerichte entschieden haben, werden alle übrigen Widersprüche ab 2023 ruhend gestellt.

Was bedeutet das konkret?
Da wir die Auffassung vertreten, dass die Besoldung auch nach 2023 zu niedrig ist, empfehlen wir weiterhin jedes Jahr Widerspruch erheben. Nur so bleiben mögliche Ansprüche gewahrt. Eine eigene Klage ist aber entgegen den Befürchtungen nicht mehr erforderlich. Der Widerspruch muss aber erfolgen, um gegebenenfalls für eine Nachzahlung berechtigt zu sein. Die Ergebnisse der Musterverfahren gelten später auch für alle anderen vergleichbaren Fälle.

Hintergrund:
Für die Jahre bis 2022 gilt weiterhin, dass auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewartet wird. Seit 2023 jedoch hat das Land die Besoldung neu geregelt und hält sie für verfassungsgemäß. Die Gewerkschaften sind anderer Auffassung. Mit dem nun vereinbarten Verfahren wird die Frage zentral und rechtssicher geklärt, ohne dass jede oder jeder Einzelne das Risiko und die Kosten einer Klage tragen muss.