16.11.2025
Urteil des VG Oldenburg zur Klage gegen die Polizeidirektion Oldenburg – GdP Niedersachsen mahnt sorgfältige Einordnung an
Angesichts der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg gegen die Polizeidirektion Oldenburg betont die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen, dass diese sorgfältig bewertet werden muss und keinen Freifahrtschein für die AfD bedeutet. Die Gewerkschaft erklärt, dass das Neutralitätsgebot der Polizei untrennbar mit der Verteidigung demokratischer Grundwerte verbunden ist und die Kritik an verfassungsfeindlichen Kräften weiterhin zwingend bleibt.
„Die schriftliche Begründung des Gerichts wird entscheidend sein, um genau zu verstehen, welchen Teilen der Klage stattgegeben wurde und welche rechtlichen Einordnungen das Gericht im Detail vorgenommen hat“, verdeutlicht GdP-Landesvorsitzender Kevin Komolka. „Eines ist jedoch völlig klar: Teilaspekte einer einzelnen Entscheidung relativieren nicht die dringende Notwendigkeit, dass sich die Polizei gegen extremistische Bestrebungen positionieren muss und belegen auch nicht, dass die AfD sicherheitspolitisch harmlos ist.“
Komolka stellt zugleich den grundsätzlichen Maßstab polizeilichen Handelns heraus: „Das Neutralitätsgebot bedeutet für die Polizei nicht politische Zurückhaltung um jeden Preis, sondern die klare Verpflichtung, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Diese Verantwortung schließt ein, verfassungsfeindliche Entwicklungen eindeutig zu benennen und ihnen entschieden entgegenzutreten.“
Nach den öffentlichen Äußerungen des damaligen Polizeipräsidenten der Polizeidirektion Oldenburg, Johann Kühme, hatte sich die GdP Niedersachsen klar auf dessen Seite gestellt und wird dies auch künftig tun. Die GdP Niedersachsen verweist in diesem Zusammenhang auf die seit Jahren bestehenden verfassungsrechtlichen Bewertungen der Partei. Zur gewerkschaftlichen Positionierung der GdP in Bezug auf die AfD gehört auch ein Unvereinbarkeitsbeschluss, nach dem Anhänger der AfD keine GdP-Mitglieder werden können, der bereits seit 2021 besteht.
