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© Bild: Natalie Toombs / Unsplash
Bild: Natalie Toombs / Unsplash

25.11.2025

Vaterschaftsurlaub bei der Polizei Niedersachsen

Die EU sieht zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub direkt zur Geburt vor - ein Anspruch, der in Deutschland bislang nicht umgesetzt, aber möglicherweise bereits geltend gemacht werden kann. Für verbeamtete und tarifbeschäftigte Angehörige der Polizei Niedersachsen kann sich dieser Anspruch unmittelbar aus dem EU-Recht ergeben. Wichtig: Rückwirkend geht das nur, wenn rechtzeitig ein Antrag gestellt wurde. Wer nach August 2022 Vater geworden ist, sollte seinen Anspruch jetzt prüfen. Wer zukünftig Vater wird, sollte frühzeitig handeln.

Laut einer Richtlinie der Europäische Union sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Vätern unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes zehn Arbeitstage bezahlten Vaterschaftsurlaub zu gewähren, der direkt an die Geburt anschließen und das Einkommen in dieser Zeit sichern soll. Die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie ist im Sommer 2022 abgelaufen.

Dennoch hat Deutschland diesen Vaterschaftsurlaub bislang nicht eingeführt. Was es gibt: Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld und in Niedersachsen erhalten Beamtinnen und Beamten ein Sonderurlaubstag bei der Geburt. Diese Regelungen erreichen jedoch nicht das von der EU geforderte Schutzniveau von zehn bezahlten Tagen.

Vieles spricht dafür, dass sich auch verbeamtete Kolleginnen und Kollegen auf den unmittelbar geltenden europäischen Anspruch berufen können. Sie gelten unionsrechtlich als Beschäftigte, und das Land Niedersachsen ist als Dienstherr an die EU-Vorgaben gebunden. Ein einzelner Sonderurlaubstag oder Elternzeit ersetzen den kurzen, bezahlten Vaterschaftsurlaub nicht.

Die gleichen Grundsätze gelten demnach auch für Tarifbeschäftigte der Polizei Niedersachsen. Da sie in einem Arbeitsverhältnis zum Land stehen, kann sich auch für sie ein Anspruch auf zehn bezahlte Tage ergeben. Ein wesentlicher Unterschied zur Lage der Beamtinnen und Beamten besteht hier nicht.

Das Verwaltungsgericht Köln hat einem Beamten rückwirkend Vaterschaftsurlaub zugesprochen. Entscheidend war in dem Fall aber, dass er im Vorfeld rechtzeitig einen Antrag gestellt und seinen Anspruch klar angemeldet hatte. Wurde bei der Geburt kein Antrag gestellt und erst später die Forderungen erhoben, fehlen nach aktueller Rechtslage die Voraussetzungen dafür, die Ansprüche nachträglich geltend zu machen. Im Regelfall sind sie nicht durchsetzbar.

Wer seit dem 03. August 2022 Vater geworden ist und bereits einen Antrag gestellt hat, welcher abgelehnt wurde, kann durch unseren Rechtsschutz unterstützt werden. Wird zukünftig eine Vaterschaft erwartet, ist es für verbeamtete und tarifbeschäftigte Angehörige der Polizei Niedersachsen in jedem Fall ratsam, zeitnah einen Antrag auf Vaterschaftsurlaub zu stellen.