jumpToMain
© Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de

21.12.2025

Fehlerhafte Lohnsteuerberechnung in der Gehaltsabrechnung Januar 2026

Das NLBV weist darauf hin, dass es aufgrund technischer Probleme beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bundesweit zu Fehlern bei der Bereitstellung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in der Gehaltsabrechnung für Januar 2026 kommt, weshalb es zu Abweichungen bei der Gehaltszahlung kommt.

Die Störung führt dazu, dass die Lohnsteuer in der Gehaltsabrechnung für Januar 2026 teilweise fehlerhaft berechnet wurde, weil die Vorsorgeaufwendungen nicht berücksichtigt werden. Das kann dazu führen, dass die einbehaltene Lohnsteuer zu hoch ist und dementsprechend das ausgewiesene und ausgezahlte Nettogehalt zu gering ist. Auch Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung können davon betroffen sein.

Eine unmittelbare Korrektur der Januar-Abrechnung ist nicht mehr möglich. Sobald dem NLBV die korrigierten Daten vollständig zur Verfügung stehen, erfolgt automatisch eine rückwirkende Neuberechnung. Zu viel gezahlte Beträge werden mit einer der nächsten Gehaltsabrechnungen erstattet.

Für die Beschäftigten besteht kein Handlungsbedarf. Das NLBV bittet darum, keine Unterlagen an das NLBV oder an das Finanzamt zu versenden und auf Nachfragen zu verzichten, da das Problem bekannt ist und es derzeit keine andere Lösung gibt.

Weitere Infos auf der Seite des NLBV