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© Bild: GdP
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19.01.2026

Diskussion um Kennzeichnungspflicht – GdP wirkt

Die Forderung nach einer individuellen Kennzeichnung von Polizeikräften in Niedersachsen ist politisch ins Stocken geraten. Das Innenministerium stellt klar, dass es aus polizeifachlicher Sicht keinen Bedarf für eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht gibt und warnt vor Misstrauenssignalen, Sicherheitsrisiken sowie erheblichem Mehraufwand und greift damit zentrale Argumente auf, die die GdP Niedersachsen frühzeitig und deutlich in die politische Debatte eingebracht hat.

Seit Jahren wird die Diskussion um eine individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und -beamten politisch geführt. Besonders bemerkenswert ist hierbei die aktuelle Entwicklung, über die das Politikjournal Rundblick in seiner Ausgabe vom 20. Januar 2026 berichtet: Demnach hat sich das Innenministerium in Person von Landespolizeipräsident Axel Brockmann in einer schriftlichen Unterrichtung des Innenministeriums an den Innenausschuss des Landtags klar gegen die Einführung einer zusätzlichen Kennzeichnungspflicht ausgesprochen.

Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion war ein Entschließungsantrag der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen aus dem Herbst 2025. Darin wurde eine auf zwei Jahre angelegte „Pilotphase“ für eine sogenannte anonymisierte, individualisierte Einsatzkennzeichnung bei geschlossenen Polizeieinsätzen gefordert. Praktisch hätte dies bedeutet, dass Einsatzkräfte mit individuellen Nummern versehen werden, über die einzelne Beamtinnen und Beamte identifizierbar wären.

Schon unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Pläne hatte die GdP Niedersachsen deutlich Stellung bezogen. Wir machten frühzeitig klar, dass solche Maßnahmen als Zeichen des Misstrauens gegenüber der Polizei verstanden werden können und außerdem mit erheblichem organisatorischem, administrativem und finanziellem Aufwand verbunden sind. Zudem verdeutlichten wir, dass aufgrund des bestehenden Systems schlicht keine Notwendigkeit besteht.

Nun hat sich das Innenministerium selbst ganz ähnlich positioniert. In der Unterrichtung werden unsere Argumente bestätigt. Dazu gehört unter anderem der Umstand, dass bereits heute funktionierende Kennzeichnungssysteme auf Uniformen existieren, die eine eindeutige Zuordnung von Einsatzkräften ermöglichen. Dadurch ist in der jüngeren Vergangenheit kein Fall bekannt, in dem Ermittlungen an einer fehlenden individuellen Kennzeichnung gescheitert sind. Beschwerden gegen Polizeibeamtinnen und -beamte werden konsequent verfolgt, wofür die bestehenden Instrumente ausreichend sind. Dass die Politik den Eindruck vermittelt, dass eine weitergehende Kennzeichnung notwendig sei, birgt die Gefahr, als Ausdruck grundsätzlichen Misstrauens wahrgenommen zu werden. Zudem bestehen erhebliche Risiken für die Sicherheit der Einsatzkräfte, etwa durch mögliche Ausforschungen und Einschüchterungen durch extremistische Gruppen.

Damit stellt sich das Innenministerium – und damit faktisch auch der SPD-geführte Teil der Landesregierung – klar gegen die Forderungen nach einer Kennzeichnungspflicht, die vor allem von den Grünen vorangetrieben wurden.

Klar ist: Diese Entwicklung kann auch als das Ergebnis kontinuierlicher, sachlicher und beharrlicher Gewerkschaftsarbeit gesehen werden. Die GdP Niedersachsen hat ihre Position frühzeitig, sowohl öffentlich als auch im direkten politischen Dialog vertreten. Sie hat auf praktische Folgen für den Polizeialltag hingewiesen, auf Sicherheitsrisiken aufmerksam gemacht und deutlich gemacht, dass es nicht darum geht, Transparenz zu verhindern, sondern polizeipraktisch sinnvoll zu handeln und dabei Vertrauen und Professionalität zu gewährleisten. 


Die aktuelle Debatte macht deutlich, wie wichtig es ist, dass die Stimme der Beschäftigten gehört wird. Die GdP Niedersachsen wird sich auch weiterhin konstruktiv, faktenbasiert und selbstbewusst in politische Diskussionen einbringen – im Interesse der Kolleginnen und Kollegen und einer starken, handlungsfähigen Polizei.

GdP wirkt.