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25.02.2026

GdP Niedersachsen begrüßt Novelle des NPOG als wichtigen und notwendigen Schritt für moderne Polizeiarbeit

Pressemitteilungen

Anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) im niedersächsischen Landtag erklärte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen, Kevin Komolka, dass das Gesetz den Weg für eine zeitgemäße Polizeiarbeit ebne und die Anforderungen und Möglichkeiten des digitalen Zeitalters gut berücksichtige. Datenschutzrechtliche Bedenken seien hierbei zu berücksichtigen, aber kein grundsätzliches Hindernis.

Kevin Komolka sagte im Anschluss an seinen Beitrag im Rahmen der Anhörung vor dem Ausschuss für Inneres: „Das Gesetz ermöglicht uns, moderne Polizeiarbeit zu leisten, die auf der Höhe der Zeit ist. Das NPOG lässt sich als Werkzeugkasten sehen, in dem viele moderne Arbeitsmittel ihren Platz finden, wie Möglichkeiten zur Drohnenabwehr, Bodycams, künstliche Intelligenz oder der Taser. Bei der Frage, wie diese Werkzeuge vor dem Hintergrund des Datenschutzes rechtmäßig anzuwenden sind, muss in weiteren Schritten jeweils genau hingeschaut und differenziert werden, welche Technik genau eingeführt werden soll. Als Grundlage für eine moderne Landespolizei begrüßt die GdP den Gesetzentwurf im Ganzen definitiv.“ 

Ein wichtiger Bestandteil der Novelle ist zudem die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt. Das als  "spanisches Modell" bekannte Vorgehen kann den Schutz gefährdeter Personen deutlich verbessern und stellt aus Sicht der GdP ein sinnvolles Instrument dar. Entscheidend ist jedoch, dass die Umsetzung mit ausreichenden personellen Ressourcen hinterlegt wird. 

Hintergrund der Anhörung ist die im letzten Jahr von der Landesregierung eingebrachte Novelle des NPOG, mit der bestehende Eingriffsbefugnisse präzisiert und neue technische Möglichkeiten rechtssicher verankert werden sollen. Damit soll die niedersächsische Polizei angesichts veränderter Bedrohungslagen, zunehmender Digitalisierung und neuer Kriminalitätsformen ein zeitgemäßes rechtliches Fundament erhalten. Die Anhörung im Innenausschuss dient dazu, Sachverständige aus Praxis, Wissenschaft und Datenschutz anzuhören, um den parlamentarischen Beratungsprozess fachlich zu unterlegen.