02.03.2026
Sonderzahlung ist wichtig, aber kein Ersatz für strukturelle Reform
Angesichts der heute im Landtag verabschiedeten Gesetzesänderung zur niedersächsischen Beamtenbesoldung betont die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen, dass die beschlossene Sonderzahlung zwar kurzfristig entlastet, aber keine nachhaltige Alternative zu einer Reform im Sinne der verfassungsrechtlich gebotenen amtsangemessenen Alimentation darstellt. Die Ankündigung von Finanzminister Heere, das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen, begrüßt die GdP.
Nach Angaben der Landesregierung soll mit der Sonderzahlung in Höhe von 800 bzw. 500 Euro für Beamtinnen und Beamte sowie 250 Euro für Anwärterinnen und Anwärter unter anderem der verfassungsrechtlich geforderte Mindestabstand zur Grundsicherung gewahrt werden. Der Landesvorsitzende der GdP Niedersachsen, Kevin Komolka, erklärt dazu: „Die Sonderzahlung ist notwendig, aber sie ersetzt keine strukturelle Lösung. Eine amtsangemessene Alimentation entsteht nicht durch immer neue Einmalzahlungen, sondern nur durch eine dauerhaft tragfähige Anpassung der Besoldung.“
Die GdP fordert daher eine grundlegende Reform des Besoldungssystems, die langfristig Planungssicherheit schafft. „Beamtinnen und Beamte brauchen verlässliche Perspektiven. Wer Verantwortung für Sicherheit und Rechtsstaat trägt, muss sich darauf verlassen können, dass seine Besoldung verfassungskonform und zukunftsfest ausgestaltet ist,“ so Komolka.
Die im Rahmen der Debatte von Finanzminister Gerald Heere getroffene Ankündigung, das Ergebnis der laufenden Tarifverhandlungen auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen, begrüßt die GdP Niedersachsen. Komolka: „Die Übertragung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen war eine zentrale Forderung von uns und wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass die Landesregierung diese zeitnah umsetzen möchte.“
