10.03.2026
Tarifergebnis wird auf Besoldung übertragen
Bei einem Treffen zwischen den Spitzenorganisationen des öffentlichen Dienstes und Finanzminister Gerald Heere am 11. März hat die Landesregierung zugesagt, das Tarifergebnis der Länderbeschäftigten auch auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Niedersachsen zu übertragen. Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen zum TV-L in Niedersachsen zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung angewendet.
Konkret bedeutet dies eine Erhöhung der Besoldung um 2,8 Prozent ab dem 1. April 2026, gefolgt von weiteren 2,0 Prozent ab dem 1. März 2027 sowie 1,0 Prozent ab dem 1. Januar 2028. Die Anpassung erfolgt durch eine entsprechende Gesetzgebung.
Dass die Übertragung nun zugesagt wurde, ist keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis des gemeinsamen Einsatzes der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die GdP hatte mit den weiteren ÖD-Gewerkschaften des DGB ebenso wie der DBB Niedersachsen bereits im Rahmen der Verhandlungen gefordert, dass das Tarifergebnis vollständig auf die Besoldung übertragen wird.
Auch wenn die Anpassung zum 1. April 2026 wirksam werden soll, kann die tatsächliche Umsetzung über das Gesetzgebungsverfahren noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die GdP Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass das entsprechende Gesetz zügig auf den Weg gebracht wird und die Erhöhung schnell bei den Kolleginnen und Kollegen ankommt.
