20.04.2026
Mehr Zusatzurlaub im Wechselschichtdienst: GdP Niedersachsen fordert eine vereinfachte Neuregelung
Die aktuelle Berechnungsgrundlage für den Anspruch auf Zusatzurlaub für Polizeibeschäftigte im Wechselschichtdienst sorgt landesweit für Unmut. Ausgerechnet für den Dienst, der die größte gesundheitliche Belastung bedeutet, gibt es in Niedersachsen im bundesweiten Vergleich einen nur unzureichenden Ausgleich. Die GdP fordert eine vereinfachte Regelung, die bis zu sechs zusätzliche Urlaubstage ermöglicht.
Kernpunkt der Kritik ist die komplexe Grundlage, nach der der Zusatzurlaub im Wechselschichtdienst in der Niedersächsischen Erholungsurlaubsverordnung (NEUrlVO) berechnet wird und die sich an der Anzahl der Dienste orientiert.
So ist ein angemessener Ausgleich für die besonders belastenden Arbeitsbedingungen im Wechselschichtdienst kaum möglich. Dieser gehört zu den gesundheitlich anspruchsvollsten Tätigkeiten innerhalb der Polizei. Hohe Einsatzbelastung, Personalmangel, kurzfristige Dienstplanänderungen und ständige Verschiebungen der Arbeitszeiten wirken sich unmittelbar auf das persönliche und familiäre Wohlergehen der Kolleginnen und Kollegen aus. Neben der GdP-Forderung nach einer finanziellen Anerkennung in Form einer Erhöhung der Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ) besteht ebenfalls Bedarf an einer spürbaren Entlastung in Form angemessener Urlaubszeiten.
Die aktuelle Rechtsauslegung mag juristisch korrekt sein, sie verfehlt jedoch die eigentliche Intention der Regelung: einen fairen Ausgleich für die hohe Belastung des Schichtdienstes zu schaffen. Der Ländervergleich zeigt, wie dies unkompliziert möglich ist: Andere Bundesländer sowie der Bund koppeln den Zusatzurlaub an die Wechselschichtzulage und ermöglichen so bis zu sechs zusätzliche Urlaubstage unabhängig von den im Detail geleisteten Schichten. Eine solche Regelung fordert die GdP auch für Niedersachsen.
„Es ist nicht vermittelbar, dass ausgerechnet die Kolleginnen und Kollegen im belastendsten Dienst am Ende nicht die Erholung bekommen, die sie wirklich brauchen. Die aktuelle Regelung ist zu komplex und reicht offensichtlich nicht aus, um die notwendige Entlastung zu garantieren. Wer dauerhaft unter diesen Bedingungen arbeitet, muss sich auch auf einen verlässlichen Ausgleich in Form von zusätzlichen Urlaubstagen verlassen können. Ansonsten ist es nicht verwunderlich, wenn das Interesse an einer Verwendung im Wechselschichtdienst sinkt“, stellt Sebastian Timke, stellvertretender Landesvorsitzender, klar.
Die GdP Niedersachsen adressiert die Problematik darum deutlich gegenüber der Politik und fordert eine Anpassung der Erholungsurlaubsverordnung. Ziel ist eine Regelung, die sich an der Wechselschichtzulage orientiert und damit einen realistischen und verlässlichen Anspruch gewährleistet, der nach Vorbild anderer Länder bis zu sechs zusätzliche Tage ermöglicht. Mindestens aber müssen vier Tage Zusatzurlaub für alle im Wechselschichtdienst tätigen Kolleginnen und Kollegen gewährt werden.
