06.05.2026
Angemessene Alimentation: Vorerst keine Bescheide über Widersprüchen für 2025
Das Niedersächsische Finanzministerium hat die Gewerkschaften darüber informiert, dass keine Widersprüche zur amtsangemessenen Alimentation für das Besoldungsjahr 2025 beschieden werden sollen, bis eine Entscheidung zu den Musterverfahren für die Jahre 2023 und 2024 gefallen ist.
Grundlage dafür ist eine Vereinbarung zwischen Landesregierung und Gewerkschaften, nach der für die Jahre 2023 und 2024 einige Musterfälle ausgewählt wurden, über deren Widerspruch vor Gericht entschieden wird.
Das Finanzministerium hat das NLBV nun angewiesen, derzeit keine Entscheidungen über Widersprüche gegen die Besoldung des Jahres 2025 zu treffen. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 zur Besoldung im Bundesland Berlin, die erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung der amtsangemessenen Alimentation auch in Niedersachsen haben kann. Nach Angaben des Ministeriums werden daher aktuell umfangreiche Berechnungen für Niedersachsen durchgeführt. Dabei wird auch geprüft, ob über die bereits beschlossene Einmalzahlung von 800 Euro beziehungsweise 500 Euro hinaus weiterer Anpassungsbedarf besteht.
Für betroffene Kolleginnen und Kollegen bedeutet dies, dass Widersprüche für 2025 derzeit voraussichtlich nicht beschieden werden.
Weitere Informationen zum Hintergrund der Musterverfahren und zur angemessenen Alimentation finden sich hier.
