06.05.2026
Klage der TdL zum „Arbeitsvorgang“
Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) hat eine gerichtliche Klärung zum „Arbeitsvorgang“ des TV-L eingeleitet. Der Begriff Arbeitsvorgang ist zentral für die Eingruppierung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Aus Sicht der Gewerkschaften drohen dadurch langfristig schlechtere Eingruppierungen, finanzielle Nachteile für Beschäftigte und mehr Unsicherheit im öffentlichen Dienst. Da Niedersachsen Mitglied der TdL ist, betrifft das Verfahren auch die Beschäftigten des Landes unmittelbar.
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wird ein Arbeitsvorgang als zusammenhängende Gesamttätigkeit betrachtet. Enthält dieser Vorgang Tätigkeiten mit höherwertigen Anforderungen und macht er mindestens 50 % der Arbeitszeit aus, wirkt sich dies auf die gesamte Eingruppierung aus. Die TdL kritisiert diese Auslegung seit Jahren und versucht eine restriktivere Definition durchzusetzen, was sich zum Nachteil vieler Beschäftigter auswirken würde. Würde die Regelung verändert, ist zu befürchten, dass Tätigkeiten künftig stärker in einzelne Arbeitsschritte aufgeteilt werden könnten. Höherwertige Tätigkeiten würden dann tariflich weniger stark berücksichtigt und die Bezahlung daher sinken.
Bereits in mehreren Tarifrunden, zuletzt in den Tarifverhandlungen 2025/26, wollte die TdL Änderungen zu diesem Thema durchsetzen und zur Voraussetzung für weitere Verhandlungen machen. Durch die geschlossene Ablehnung der Gewerkschaften konnte diese Maßnahme verhindert werden. Wir haben bereits damals deutlich gemacht und bekräftigen auch heute: Eine Änderung des Arbeitsvorgangs würde zu zahlreichen schlechteren Eingruppierungen führen. Dies lehnen wir entschieden ab.
Nachdem die TdL bei den jüngsten Tarifverhandlungen wieder mit ihrer Forderung zur Änderung des Arbeitsvorgangs gescheitert ist, hat sie nun im April Verbandsklage beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht.
Dieses Vorgehen der TdL sorgt für große Verunsicherung unter den Beschäftigten, sendet aus unserer Sicht ein Signal mangelnder Wertschätzung und kann dazu führen, dass ihre Arbeit schlechter bezahlt wird. Zu den Folgen einer Änderung des Arbeitsvorgangs gehören:
- Mögliche Herabgruppierungen bestehender Beschäftigter
- Schlechtere Eingruppierungen bei Neueinstellungen
- Gefahr einer Zweiklassengesellschaft im öffentlichen Dienst
- Weitere Nachteile im Wettbewerb um Fachkräfte
Wir befürchten, dass die Tarifgemeinschaft der Länder damit als Arbeitgeberin immer unattraktiver wird. Die Gewerkschaften des DGB werden das Verfahren eng begleiten und sich tarifpolitisch sowie rechtlich entschieden gegen Verschlechterungen bei Eingruppierungen einsetzen. Eine Abwertung der Tätigkeiten der Beschäftigten werden wir nicht akzeptieren. Es kann nicht sein, dass wieder auf dem Rücken der Beschäftigten der Länder gespart werden soll und diese mit Herabgruppierungen bei wachsenden Aufgaben weniger Geld im Portemonnaie haben.
Wir sagen ganz klar: Hände weg vom Arbeitsvorgang.
