21.05.2026
Tarifübertragung 2026: GdP Niedersachsen kritisiert Ausklammern der Schichtzulagen
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen kritisiert den vorliegenden Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung, der am 27. Mai verabschiedet werden soll. Trotz der Ankündigung einer wirkungsgleichen Übertragung durch Finanzminister Gerald Heere fehlt mit der Erhöhung der Schichtzulagen ein zentraler Bestandteil der Tarifeinigung.
Der Gesetzentwurf, der im nächsten Tagungsabschnitt des Landtags zur abschließenden Beratung steht, widerspricht damit der Ankündigung des Finanzministers, der in einem Gespräch mit den Spitzenorganisationen des öffentlichen Dienstes im März angekündigt hatte, die Tarifeinigung vollständig auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Die deutlich angehobenen Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit sind integraler Bestandteil des Abschlusses und dürfen nicht ausgeklammert werden. Für Tarifbeschäftigte wird die Zulage für Wechselschicht ab 1. Juli 2026 von 105 auf 200 Euro monatlich erhöht. Die Zulage für Schichtarbeit steigt von 40 auf 100 Euro.
Der Landesvorsitzende der GdP Niedersachsen, Kevin Komolka erklärt: „Wer von einer wirkungsgleichen Übertragung spricht, aber einen so wichtigen Bestandteil einfach streicht, betreibt Etikettenschwindel. Das ist kein Detail, sondern für viele Kolleginnen und Kollegen, die sich im Schichtdienst aufreiben, ein extrem wichtiger Posten.“ Komolka weiter: “Insbesondere der Schicht- und Wechselschichtdienst ist mit erheblichen gesundheitlichen Belastungen und massiven Auswirkungen auf das Privat- und Familienleben verbunden. Er verlangt den Kolleginnen und Kollegen dauerhaft ein hohes Maß an Flexibilität und Belastbarkeit ab. Wir stellen fest, dass die Bereitschaft zur Schichtarbeit immer weiter sinkt. Nicht zuletzt deshalb muss sich der Schichtdienst auch in einer angemessenen finanziellen Wertschätzung widerspiegeln. Es ist nicht nachvollziehbar, dass genau bei denjenigen gespart werden soll, die rund um die Uhr für Sicherheit sorgen“.
