26.05.2026
GdP begrüßt Tarifübertragung – Ausklammern der Schichtzulagen sorgt für scharfe Kritik
Nach dem heutigen Beschluss des Niedersächsischen Landtags zur Übernahme der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten begrüßt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen grundsätzlich die Fortführung des Prinzips „Besoldung folgt Tarif“. Scharfe Kritik übt die Gewerkschaft jedoch daran, dass die Erhöhungen bei Schicht- und Wechselschichtzulagen nicht übernommen werden sollen. Die GdP fordert, bereits im nächsten Gesetzgebungsverfahren zur zweiten Stufe der Tarifübertragung zum bisherigen Grundsatz der inhalts- und wirkungsgleichen Übernahme zurückzukehren und die Zulagen vollständig zu berücksichtigen.
„Es ist angemessen, dass das Land weiterhin am Grundsatz festhält, dass die Besoldung der Tarifentwicklung folgt. Umso empörender ist es aber, dass gleichzeitig ein zentraler Bestandteil des Tarifabschlusses bewusst ausgeklammert wird“, erklärt Kevin Komolka, Landesvorsitzender der GdP Niedersachsen. „Jahrelang wurde eine inhalts- und wirkungsgleiche Übertragung praktiziert und auch in diesem Jahr angekündigt. Dass nun plötzlich mit einer sogenannten systemgerechten Übernahme argumentiert wird, um ausgerechnet die Zulagen für besonders belastende Dienste außen vor zu lassen, ist ein fatales Signal für die Kolleginnen und Kollegen im Schichtdienst, der zunehmend an Attraktivität verliert.“
Die GdP Niedersachsen weist darauf hin, dass insbesondere diese Polizeibeschäftigten unter besonders hoher Belastung leiden, weshalb immer weniger Kolleginnen und Kollegen bereit sind, im Schichtdienst zu arbeiten. „Wer regelmäßig nachts, an Wochenenden und Feiertagen Dienst leistet, hält die öffentliche Sicherheit rund um die Uhr aufrecht. Gerade diese Belastungen müssten sich auch in der Besoldung widerspiegeln“, so Komolka. „Stattdessen fällt Niedersachsen bei verschiedenen Zulagen im bundesweiten Vergleich zunehmend zurück. Die Entscheidung des Landtags verschärft dieses Problem zusätzlich.“
Die GdP Niedersachsen fordert deshalb, die Erhöhungen der Schicht- und Wechselschichtzulagen spätestens mit dem nächsten Gesetzgebungsverfahren zur zweiten Stufe der Tarifübertragung vollständig zu übernehmen, rückwirkend zu zahlen und damit zur bislang praktizierten inhalts- und wirkungsgleichen Übertragung zurückzukehren. Für Tarifbeschäftigte steigt die Wechselschichtzulage ab Juli 2026 auf 200 Euro monatlich, die Schichtzulage auf 100 Euro.
