26.05.2026
GdP für wirksamen Rechtsschutz für Polizeibeschäftigte ohne parteipolitische Vereinnahmung
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen kritisiert den Antrag der AfD-Fraktion zum behördlichen Rechtsschutz für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, der dem Landtag am 28. Mai zur ersten Beratung vorliegt. Der dringende Bedarf an verlässlicher psychosozialer, rechtlicher und finanzieller Unterstützung werde genutzt, um politische Zuspitzungen zu verbreiten und gewerkschaftliche Unterstützung abzuwerten.
Polizeibeschäftigte in Niedersachsen sind beim dienstlichen Rechtsschutz immer noch zu oft mit umständlichen Verfahren, komplizierten Darlehenslösungen und Einzelfallentscheidungen konfrontiert. Zudem werden Kolleginnen und Kollegen trotz rechtmäßigen Handelns im Streitfall häufig mit Kostenrisiken allein gelassen. Und auch die Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen ist aus Sicht der GdP verbesserungsbedürftig, da der Dienstherr häufig erst nach langwierigen gerichtlichen und vollstreckungsrechtlichen Schritten einspringt.
Trotz des bestehenden Reformbedarfs im Zusammenhang mit diesen Problemen hält die GdP den Antrag der AfD für nicht zielführend. Die Formulierungen sind teils unsachlich und erwecken den Eindruck, rechtsstaatliche Ermittlungen nach Polizeieinsätzen seien vor allem Ausdruck mangelnden Rückhalts. Tatsächlich stellt die rechtsstaatliche Kontrolle eine wichtige Errungenschaft dar, die sowohl Betroffene polizeilicher Maßnahmen als auch rechtmäßig handelnde Einsatzkräfte schützt und durch unabhängige Prüfungen das Vertrauen in die Polizei stärkt.
Kritisch sieht die GdP zudem die Forderung, Rechtsverfolgungskosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens und vom Vorliegen des Anfangsverdachts eines Vorsatzdelikt zu übernehmen. Auch die vorgeschlagene Stelle „Einsatznachsorge und Rechtsschutzkoordination“ werfe Fragen zur notwendigen Trennung zwischen Unterstützung, Verteidigung und unabhängiger Sachverhaltsaufklärung auf, wenn sie zugleich rechtliche Erstberatung, Vermittlung anwaltlicher Vertretung, Begleitung interner Verfahren und Kontakt zur ermittlungsführenden Polizeidienststelle übernehmen soll. Unterstützung darf nicht den Eindruck einer behördlich koordinierten Parallelverteidigung oder Einflussnahme auf Ermittlungen erzeugen.
In Bezug auf den bestehenden gewerkschaftlichen Rechtsschutz erklärt Thore Tippe, Geschäftsführer der GdP Niedersachsen: „Der Antrag erweckt den Eindruck, gewerkschaftlicher Rechtsschutz sei nur ein Notbehelf. Dabei handelt es sich um eine wirksame solidarische und bewährte Schutzstruktur, die sich gerade durch ihre Unabhängigkeit, insbesondere gegenüber dem Dienstherrn, auszeichnet. Die GdP berät und unterstützt ihre Mitglieder im Rechtsschutzverfahren und ermöglicht nach Genehmigung kostenfreien Rechtsschutz. Wer dies als bloßes Ausweichen auf ‚gewerkschaftliche oder private Strukturen‘ beschreibt, verkennt bewusst die Rolle der freien und unabhängigen gewerkschaftlichen Interessenvertretung.“
Die GdP Niedersachsen plädiert daher für eine Ablehnung des Antrags der AfD. Gleichzeitig sieht sie weiterhin Reformbedarf beim dienstlichen Rechtsschutz, bei schneller Kostenklarheit nach Einsätzen, bei der Unterstützung von Schmerzensgeldansprüchen, bei unabhängiger psychosozialer Nachsorge sowie bei Rehabilitationsverfahren nach disziplinarischen Ermittlungen, die sich als nicht haltbar erweisen haben.
