26.05.2026
GdP kritisiert Änderung des Disziplinargesetzes
Die heute verabschiedeten Änderungen des Disziplinar- und Beamtenrechts durch den Niedersächsischen Landtag kritisiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen scharf als verfehlte Symbolpolitik. Die Gewerkschaft warnt zudem davor, dass die neuen Regelungen ein sehr weitreichendes Instrument darstellen, das gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gerichtet werden kann, falls zukünftig demokratiefeindliche Kräfte Einzug in die Behörden halten.
„Die Entscheidung verfolgt das Ziel, Verfassungsfeinde schneller aus dem Dienst entfernen zu können, was absolut begrüßenswert ist. Allerdings wurde heute hierfür das falsche Mittel gewählt“, erklärt Kevin Komolka, Landesvorsitzender der GdP Niedersachsen. „Natürlich ist Verfassungstreue ein Grundpfeiler des Beamtenverhältnisses. Wer sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt, hat im öffentlichen Dienst keinen Platz. Gerade deshalb braucht es aber unabhängige Gerichte und rechtsstaatlich belastbare Verfahren. Viele Fragen im Zusammenhang mit der Abschaffung der Disziplinarklage werden vom Gesetz nicht beantwortet.“
Die GdP Niedersachsen kritisiert insbesondere, dass schwerwiegende Disziplinarmaßnahmen künftig per Verwaltungsakt ausgesprochen werden können. Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatte die Gewerkschaft vor erheblichen rechtsstaatlichen und praktischen Problemen gewarnt. So ist zum einen nicht sichergestellt, ob die Dienststellen über die notwendige Expertise verfügen, um die teils hochkomplexen disziplinarrechtlichen Entscheidungen eigenverantwortlich zu treffen. Weiterhin ist die Frage der dafür erforderlichen personellen Ressourcen nicht geklärt. Vor allem aber entsteht eine Gefahr dadurch, dass weitreichende Maßnahmen schnell ohne richterliche Entscheidung gefällt und nur nach langwierigem Rechtsstreit rückgängig gemacht werden können. Komolka: „Zum einen entsteht der Eindruck, dass aktuell die Notwendigkeit besteht, effektiver gegen Extremismus vorgehen zu müssen, was von einigen Kolleginnen und Kollegen als Zeichen des Misstrauens gewertet wird. Zum anderen gibt man demokratiefeindlichen Kräften, die möglicherweise künftig Einfluss auf die Behörden nehmen könnten, ein sehr scharfes Schwert in die Hand, das sie effektiv zur Durchsetzung ihrer Agenda nutzen können. Davor haben wir eindringlich gewarnt.“
Mit der Gesetzesänderung will die Landesregierung Disziplinarverfahren insbesondere gegen verfassungsfeindliche Beamtinnen und Beamte beschleunigen. Künftig können bestimmte Maßnahmen nun unmittelbar durch Behörden ausgesprochen werden, ohne dass zuvor eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts erforderlich ist. Vertreterinnen und Vertreter aller Gewerkschaften hatten den Gesetzentwurf im Innenausschuss zuvor übereinstimmend kritisiert und erhebliche rechtsstaatliche Bedenken geäußert.
