02.06.2026
Quo vadis, Verfassungsschutz Niedersachsen?
Der Verfassungsschutz sieht sich in Niedersachsen mit steigender Belastung und akuten Herausforderungen konfrontiert. Dragan Maric, Vorsitzender der Kreisgruppe Verfassungsschutz, wirft einen Blick auf aktuelle Perspektiven und Erforderlichkeiten für einen wirkungsvollen und handlungsfähigen Verfassungsschutz in Niedersachsen.
Die Sicherheitslage bleibt angespannt: Politischer Extremismus von links und rechts, Islamismus, staatlich gesteuerte Desinformation, Spionage und hybride Bedrohungen im Zuge internationaler Krisen stellen unseren Rechtsstaat und seine Sicherheitsbehörden vor wachsende Herausforderungen. Auch in Niedersachsen ist diese Entwicklung präsent, wie sich unter anderem durch die steigenden Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität zeigt. Die Folge ist eine zunehmende Belastung der Beschäftigten in Polizei und Verfassungsschutz. Deutlich wird dies unter anderem durch die jüngst erfolgte Einstufung der AfD Niedersachsen, die dadurch zusätzlich an Bedeutung gewinnt.
AfD-Einstufung und rechtliche Auseinandersetzung
Der Niedersächsische Verfassungsschutz hat nach der Einstufung der „Alternative für Deutschland“ (AfD) – Landesverband Niedersachsen als Verdachtsobjekt das Agieren der Partei über einen Zeitraum von rund vier Jahren beobachtet. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wurde Anfang 2026 die Einstufung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung beantragt, der die Innenministerin am 10. Februar 2026 zugestimmt hat.
Innenministerin Daniela Behrens und Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril begründeten die Entscheidung am 17. Februar 2026 damit, dass die AfD in der Gesamtbetrachtung rechtsextremistische Positionen vertrete. Sie betreibe Hetze gegen Deutsche mit Migrationshintergrund, Geflüchtete, Migrantinnen und Migranten sowie die LGBTQIA+-Community und stelle Migrantinnen und Migranten als Bürger zweiter Klasse dar. Zudem propagiere sie offen die sogenannte Remigration von Millionen Menschen. Es bestünden Verbindungen zu rechtsextremistischen Organisationen aus dem Spektrum der Neuen Rechten. Aggressive, verfassungsfeindliche Äußerungen und konfrontatives Verhalten prägten den Charakter der Partei, deren Grundausrichtung die freiheitlich-demokratische Grundordnung überwiegend ablehne. In der Gesamtschau werde deutlich, dass sich rechtsextremistische Positionen innerhalb der Partei und des niedersächsischen Landesverbandes verfestigt hätten.
Es war zu erwarten, dass die AfD gegen diese Entscheidung klagen würde. Am 1. Juni entschied das Verwaltungsgericht Hannover über einen Eilantrag der AfD gegen den Verfassungsschutz mit dem Ziel, dass die Partei bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung geführt und bezeichnet werden darf. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab und folgte dem Verfassungsschutz bei der Bewertung der Partei. Der Verfassungsschutz Niedersachsen hatte bereits zuvor trotz der Beantragung der AfD Niedersachsen keine Stillhaltezusage abgegeben, sondern erklärt, vorerst auf besonders eingriffsintensive nachrichtendienstliche Mittel zu verzichten. Die Beobachtung werde jedoch fortgeführt.
Diese Vorgehensweise ist folgerichtig. Auch wenn sich die AfD Niedersachsen nach außen teilweise moderater gibt als andere Landesverbände, zeigen zahlreiche Aussagen und Aktivitäten, dass sie ein Gesellschaftsbild vertritt, das mit den Grundwerten unserer Demokratie nur noch wenig gemein hat.
Mehr Aufgaben, mehr Belastung
Die beschriebenen Entwicklungen führen auch zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen bei den Polizeibehörden, insbesondere im polizeilichen Staatsschutz. Doch nicht nur die Beobachtung der AfD bindet Ressourcen. Neben den extremistischen Bestrebungen im Inland sorgen die zunehmenden geopolitischen Spannungen, internationalen Krisen und hybriden Bedrohungen, insbesondere durch Russland, dafür, dass die Rolle eines leistungsfähigen Verfassungsschutzes als Frühwarnsystem immer wichtiger wird.
Rechtsextremismus bleibt größte Gefahr
Der Rechtsextremismus bleibt die größte Gefahr für unsere Demokratie. Gleichzeitig dürfen andere Phänomenbereiche nicht unterschätzt werden: der Linksextremismus nutzt Themen wie Antifaschismus, Antimilitarismus oder Klimaschutz gezielt zur Legitimation gewalttätiger Aktionen. Auch die Bedrohung durch islamistischen Terror ist weiterhin hoch. Hinzu kommen auslandsbezogene extremistische Bestrebungen, etwa durch Gruppierungen wie die PKK oder die Ülkücü („Graue Wölfe“), die Konflikte nach Deutschland tragen. Zudem gewinnen Bereiche wie Spionage, Sabotage, Ausspähung und Proliferation zunehmend an Bedeutung.
Ein weiterer Belastungsfaktor ist die steigende Zahl von Sicherheitsüberprüfungen im öffentlichen Dienst, die zusätzliche personelle Kapazitäten bindet.
Was jetzt notwendig ist
Um all diesen Herausforderungen gerecht zu werden, benötigt der Niedersächsische Verfassungsschutz ausreichende Befugnisse und vor allem eine angemessene personelle Ausstattung. Nach der jüngsten Gesetzesnovelle kommt es nun entscheidend darauf an, die Beschäftigten nachhaltig zu stärken und die Behörde so aufzustellen, dass sie dauerhaft handlungsfähig bleibt.
Mit Blick auf die anstehenden Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2027/2028 ist daher ein klares politisches Bekenntnis erforderlich. Der Verfassungsschutz Niedersachsen muss sowohl personell als auch materiell deutlich gestärkt werden, unter anderem durch die Schaffung von 100 zusätzlichen Stellen. Zudem ist eine spürbare Anhebung der bestehenden Sicherheits- und Erschwerniszulagen notwendig, um den gestiegenen Belastungen der Kolleginnen und Kollegen gerecht zu werden. Nur so kann langfristig sichergestellt werden, dass der Verfassungsschutz seine zentrale Aufgabe für den Schutz unserer Demokratie wirksam erfüllen kann.
Dieser Text stammt aus der Juni-Ausgabe des Landesjournals der Deutschen Polizei.
Die AfD – unvereinbar mit Werten und Zielen der GdP
Die GdP blickt bereits seit vielen Jahren besonders kritisch auf die Positionen der AfD und hält diese aus gesellschaftlichen, gewerkschaftlichen und demokratischen Gründen für gefährlich. Die GdP Niedersachsen hat darum unter maßgeblichem Bestreben des damaligen Landesvorstands unter dem Vorsitz von Dietmar Schilff bereits 2018 einen Unvereinbarkeitsbeschluss gefasst, nach dem eine Unterstützung der AfD die Mitgliedschaft in der GdP ausschließt. Ein solcher Beschluss wurde 2022 auch auf Bundesebene gefasst. 2025 hat die GdP zudem eine Ergänzung des Leitantrags zur Demokratiefestigkeit auf der DGB-Bezirkskonferenz initiiert, die ebenfalls vor den Gefahren der AfD warnt.
