jumpToMain
© Bild: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
Bild: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

14.06.2026

Information zur Sonderzahlung 2025: GdP erreicht Klärung für betroffene Kolleg:innen

In den vergangenen Wochen haben sich zahlreiche Mitglieder an die GdP Niedersachsen gewandt, weil es bei der Auszahlung der Sonderzahlung 2025 zu Problemen gekommen war. Auf unsere gewerkschaftliche Nachfrage hin hat das Finanzministerium nun bestätigt, wer die Sonderzahlung erhält und in welchen Fällen die Auszahlung verzögert wurde.

Betroffen hiervon waren insbesondere Kolleg:innen, die sich im Jahr 2025 zeitweise in Elternzeit oder im Mutterschutz befanden und trotz bestehender Ansprüche keine oder nur eine teilweise Sonderzahlung erhalten hatten.

Die GdP hatte darum das Niedersächsische Finanzministerium um Klärung gebeten. Laut Antwort des Ministeriums haben auch Beamtinnen und Beamte, die im Jahr 2025 zeitweise keine Dienstbezüge erhalten haben (beispielsweise aufgrund von Elternzeit oder Mutterschutz) grundsätzlich Anspruch auf die Sonderzahlung. Das Finanzministerium teilt mit, dass die Rechtslage bereits mit dem Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) erörtert wurde und die betroffenen Personen die Sonderzahlung nachträglich erhalten werden. Aufgrund unserer Anfrage wird das NLBV nach Angaben des Ministeriums hierzu einen entsprechenden Hinweis auf seiner Internetseite veröffentlichen.

Als zusätzlichen Hinweis merkt das Finanzministerium an, dass sich die Höhe der Sonderzahlung nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Wegfalls der Dienstbezüge im Jahr 2025 richtet. Für Anwärterinnen und Anwärter gilt die Regelung nach Auffassung des Ministeriums nicht.