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© Bild: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
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31.08.2026

GdP zu Besoldungsplänen: Punktuelles Nachbessern reicht nicht aus

Pressemitteilungen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen bewertet die heute vom Finanzministerium bekanntgegebenen Pläne zur Wiederherstellung einer amtsangemessenen Alimentation als nicht ausreichend. Insbesondere der Rückgriff auf Einmal- und Sonderzahlungen ist aus Sicht der GdP nicht geeignet, notwendige strukturelle Verbesserungen der Besoldung zu ersetzen. Zudem ist genau zu prüfen, welche Auswirkungen die Maßnahmen auf das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen haben. Die GdP kritisiert zudem eine mögliche Benachteiligung von Anwärterinnen und Anwärtern sowie die Nichtberücksichtigung der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bei der Einmalzahlung für 2025.

In Bezug auf die Einmalzahlung für das Jahr 2025 merkt Thore Tippe, Geschäftsführer der GdP Niedersachsen an, dass solche Zahlungen eine zu niedrige Grundbesoldung nicht ersetzen können: „Eine nachträgliche Einmalzahlung kann aus Sicht der GdP keine überzeugende Antwort auf strukturelle Defizite der Besoldung sein. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Amtsangemessenheit der Besoldung dauerhaft gewährleistet sein und die Besoldung daher kontinuierlich an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden muss. Deshalb erwarten wir vom Land vor allem strukturelle und nachhaltige Verbesserungen, auch damit der Mindestabstand dauerhaft eingehalten wird. Besonders kritisch sehen wir, dass Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bei der Einmalzahlung für 2025 nicht berücksichtigt werden und die Zahlungen nicht ruhegehaltfähig sind. Das gilt auch für die ab 2026 geplante Ausweitung der jährlichen Sonderzahlung auf alle Besoldungsgruppen. Davon abgesehen ist diese grundsätzlich zu begrüßen, allerdings muss sichergestellt sein, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt bleiben.“

Durch die Integration von 170 Euro in die Grundgehaltstabellen ab 2026 bei gleichzeitigem Wegfall des Familienzuschlags der Stufe 1 wird ein dauerhafter und für alle Besoldungsgruppen geltender Bestandteil des Grundgehalts geschaffen, von dem auch Versorgungsempfängerinnen und -empfänger profitieren. Zugleich muss aber sichergestellt werden, dass familiär bedingte Mehrbedarfe auch im neuen Besoldungssystem angemessen berücksichtigt bleiben.

Thore Tippe: „Während wir die Einbeziehung der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in den integrierten Zuschlag ausdrücklich begrüßen, warnen wir bei der geplanten Regelung für die Anwärterinnen und Anwärter vor einer Ungleichbehandlung zwischen bestehenden und künftigen Nachwuchskräften. Es darf nicht dazu kommen, dass aufgrund von Besitzstandswahrung bestehende Kolleginnen und Kollegen in Ausbildung den bisherigen Familienzuschlag behalten, neu eingestellte Anwärterinnen und Anwärter dagegen nicht. Denn ausgerechnet diese Gruppe profitiert auch nicht von der für die übrigen Beamtinnen und Beamten vorgesehenen Integration der 170 Euro in das Grundgehalt. In einer Zeit, in der wir im Wettbewerb um qualifizierte Nachwuchskräfte stehen, ist es das völlig falsche Signal, genau diese Gruppe finanziell schlechter zu stellen.“  Die Entscheidung, die Erhöhung der Anwärtergrundbeträge auf 120 Euro zu verdoppeln, bewertet die GdP in diesem Zusammenhang als positives Signal.

Die für 2027 angekündigte Erhöhung der Besoldung um 2,5 Prozent geht lediglich um 0,5 Prozentpunkte über die ohnehin vorgesehene Übertragung des Tarifergebnisses hinaus. Die GdP erkennt darin zwar einen zusätzlichen Beitrag zur Korrektur der Besoldung. „Wir bezweifeln aber, dass dieser zusätzliche Schritt ausreicht, um die seit Jahren bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der niedersächsischen Besoldung nachhaltig auszuräumen“, verdeutlicht Tippe mit Blick auf den Entwurf.