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08.09.2026

Bildungszeitgesetz: GdP begrüßt bessere Möglichkeiten für Beamtinnen und Beamte

Pressemitteilungen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen begrüßt das heute im Landtag verabschiedete neue Bildungszeitgesetz. Insbesondere der neu geschaffene echte Anspruch von Beamtinnen und Beamte auf Bildungszeit sowie die gesteigerte Flexibilität wird als Erfolg gewertet.

„Die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten ist ein wichtiger Schritt und auch ein Erfolg gewerkschaftlichen Engagements. Damit erhalten unsere Kolleginnen und Kollegen bessere Möglichkeiten, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln“, erklärt Andreas Kauß, stellvertretender Landesvorsitzender der GdP Niedersachsen.

Als weiteren großen Fortschritt bewertet die GdP, dass Bildungszeit künftig flexibler genutzt und unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 20 Tage angespart werden kann. Der grundsätzliche Anspruch beträgt weiterhin fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Auch die Nutzung digitaler und hybrider Angebote, die das neue Gesetz ausdrücklich ermöglicht, bedeutet eine deutliche Verbesserung für die Beschäftigten. Zudem wird die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten stärker berücksichtigt.

„Gerade für Menschen im Ehrenamt sind gute Qualifizierungsangebote unverzichtbar. Dass diese ebenso wie politische Bildungsangebote stärker berücksichtigt werden, macht das Gesetz praxisnäher und zeitgemäßer“, so Kauß. Es sei wichtig, dass Beschäftigten die Möglichkeit gegeben wird, sich unabhängig von unmittelbar dienstlichen Fortbildungsangeboten fachlich, politisch und persönlich weiterzuentwickeln.