09.09.2026
NPOG-Novelle: GdP fordert zeitnahen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens statt langwieriger Überarbeitungen
Angesichts der heute im Landtag anstehenden Debatte um eine grundlegende Überarbeitung der geplanten NPOG-Novelle fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen, das laufende Gesetzgebungsverfahren nicht durch weitere Verfahren zusätzlich zu verzögern. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist zeitnah zu beschließen, Ergänzungen des Polizeirechts können bei fachlichem Bedarf auch in nachfolgenden Änderungsgesetzen erfolgen. Die dringend notwendigen neuen Befugnisse für die Polizei dürfen nach dem intensiv geführten Verfahren jetzt nicht noch weiter auf sich warten lassen.
„Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen ein modernes Polizeigesetz mit klaren, praxistauglichen und rechtssicheren Befugnissen für ihre tägliche Arbeit. Die parlamentarische Beratung der Novelle zieht sich bereits über viele Monate und der aktuelle Entwurf der Landesregierung liefert eine zeitgemäße und ausreichende Lösung. Er enthält zahlreiche wichtige Neuerungen, die unter anderem von den Gewerkschaften im Beteiligungsverfahren ausführlich kommentiert wurden. Das gesamte Verfahren heute durch die Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung noch weiter hinauszuzögern, halten wir nicht für den richtigen Weg“, erklärt der GdP-Landesvorsitzende Kevin Komolka.
Die GdP hatte den Gesetzentwurf bereits bei seiner Vorstellung grundsätzlich begrüßt und im Rahmen der Sachverständigenanhörung im Februar erklärt, dass die vorgesehenen Regelungen eine wichtige Grundlage für zeitgemäße Polizeiarbeit bilden. Neue rechtliche Möglichkeiten beim Einsatz moderner Technik, bei Bodycams, der automatisierten Datenanalyse sowie beim Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt sollen dazu beitragen, die Polizei auch unter veränderten Rahmenbedingungen handlungsfähig zu halten. Zentral ist für die GdP dabei, dass die konkrete Ausgestaltung praxistauglich und rechtssicher erfolgt.
Komolka betont, dass der aktuelle Entwurf spätere Anpassungen des Polizeirechts nicht ausschließe: „Es ist selbstverständlich möglich, dass einzelne Regelungen vor dem Hintergrund tatsächlicher Erfahrungen in der Praxis, technischer Entwicklungen oder juristischer Bewertungen später angepasst werden müssen. Aber nicht jede sinnvolle Erweiterung muss zwingend noch Bestandteil dieses Gesetzgebungsverfahrens werden. Weitere Ergänzungen können auch anschließend über Änderungsgesetze auf den Weg gebracht werden. Entscheidend ist für uns, dass die bereits weit fortgeschrittene Modernisierung des NPOG jetzt nicht erneut auf unbestimmte Zeit verschoben wird.“
