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27.10.2026

GdP-Forderung erfüllt: Neue Regelungen zu Tätowierungen bei der Polizei

Pressemitteilungen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen begrüßt die vom Innenministerium vorgestellten neuen Regelungen zum äußeren Erscheinungsbild von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten. Tätowierungen an Armen und Beinen sind künftig grundsätzlich zulässig. Damit reagiert die Polizei endlich auf die gesellschaftliche Realität.

„Tätowierungen sind längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen und für viele Menschen ein selbstverständlicher Ausdruck ihrer Persönlichkeit. Dass die Polizei dieser Entwicklung jetzt stärker Rechnung trägt und damit unserer langjährigen Forderung nachkommt, ist ausdrücklich zu begrüßen. So wichtig die uniforme Kleidung der Polizei ist, so wichtig ist es auch zu zeigen, dass in jeder Uniform ein Mensch mit einer individuellen Identität steckt. Die neuen Regelungen sind ein positives Signal für unsere Kolleginnen und Kollegen, aber auch für potenzielle Nachwuchskräfte, die nicht mehr von antiquierten Regelungen abgeschreckt werden“, erklärt Kevin Komolka, Landesvorsitzender der GdP Niedersachsen. Die Gewerkschaft hatte sich wiederholt für eine Modernisierung der bisherigen Vorschriften ausgesprochen und sich an entsprechenden Beteiligungsverfahren beteiligt.

Während die neuen Vorgaben eine rechtssichere Beurteilung des Erscheinungsbildes ermöglichen und insgesamt begrüßt werden, sieht die GdP einige nach wie vor geltende Einschränkungen kritisch: „Die Neuregelung ist ein wichtiger Fortschritt, bleibt an einigen Stellen aber unnötig restriktiv. Gerade bei kleinen, unauffälligen Tätowierungen, wie einem Herz am Finger oder einer Musiknote hinter dem Ohr, wäre ein größerer Ermessensspielraum sinnvoll gewesen. Entscheidend sollte sein, ob eine Tätowierung tatsächlich das professionelle und vertrauenswürdige Auftreten der Polizei beeinträchtigt“, so Komolka. Dass verfassungsfeindliche, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder menschenverachtende Tätowierungen weiterhin unzulässig bleiben, ist für die Gewerkschaft selbstverständlich. 

Mit der Neuregelung endet ein langjähriger Abstimmungsprozess. Die bisherigen Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild stammten im Wesentlichen aus dem Jahr 2013. Bereits 2021 hatte das Innenministerium eine Überarbeitung angekündigt. Die GdP Niedersachsen wurde 2022 und erneut 2025 an entsprechenden Entwürfen beteiligt und hatte zwischenzeitlich wiederholt auf eine zeitnahe Umsetzung gedrängt. Nach den nun vorgestellten Bestimmungen sind Tätowierungen an Armen und Beinen grundsätzlich zulässig, sofern sie mit einem neutralen, achtungs- und vertrauenswürdigen Erscheinungsbild vereinbar sind.