28.10.2026
Acht Gründe gegen eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht der Polizei
Anlässlich der heutigen Beratungen im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags, in deren Rahmen sich die Landesregierung für eine anonymisierte, individualisierte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeschäftigte ausgesprochen hat, bekräftigt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen ihre Ablehnung der Pläne.
Der GdP-Landesvorsitzende Kevin Komolka erklärt dazu: „Wir wissen, wie wichtig transparente und nachvollziehbare Polizeiarbeit ist. Aber wer mehr Transparenz und Vertrauen in die Polizeiarbeit fordert, muss auch erklären können, inwiefern es daran bislang mangelt. Eine nachvollziehbare Argumentation, die über Symbolpolitik hinausgeht, können wir bei diesem Thema nicht erkennen.“
Im Gegensatz dazu formuliert die GdP Niedersachsen acht Argumente gegen die Reform der Kennzeichnung der niedersächsischen Polizei.
- Es gibt bereits ein funktionierendes System. Die bundesweit abgestimmte taktische Rückenkennzeichnung ermöglicht schon heute die Zuordnung der Einsatzkräfte auf Basis von kleinen Gruppen von bis zu sieben Personen.
- Es fehlt der konkrete Bedarf. Es ist kein Fall bekannt, in dem die Identifizierung von Einsatzkräften an der bestehenden Kennzeichnung gescheitert wäre.
- Vertrauen entsteht durch Handeln. Die Vertrauenswürdigkeit der Polizei bemisst sich an Professionalität, Bürgernähe und rechtsstaatlichem Verhalten. Hier gibt es keine strukturellen Defizite.
- Der personelle, bürokratisch und finanzielle Aufwand ist erheblich. Verwaltung, Dokumentation und Kontrolle individueller Kennzeichnungen verursachen zusätzliche Kosten und fordert die ohnehin stark belastete Polizeiverwaltung unnötig.
- Der Nutzen rechtfertigt nicht die Kosten. Erfahrungen aus Baden-Württemberg belegen hohe Einführungskosten bei äußerst geringer Inanspruchnahme.
- Die geplante Umsetzung ist unverhältnismäßig. Die Neuerung geht weit über die bestehende Kennzeichnung der Bereitschaftspolizei hinaus und umfasst alle Kräfte in geschlossenen Einsätzen bis hin zu Verkehrsposten und Einsatzverpflegung.
- Die Sicherheit der Beschäftigten steht auf dem Spiel. Auch eine anonymisierte Kennzeichnung birgt das Risiko gezielter Ausforschung und Einschüchterung von Polizeibeschäftigten.
- Die Maßnahme sendet das falsche Signal. Wer ohne nachgewiesenen Bedarf zusätzliche Kontrollinstrumente einführt, riskiert bei den Beschäftigten und der Öffentlichkeit den Eindruck, dass Grund zum Misstrauen besteht.
Kevin Komolka fasst zusammen: „Während wir auf Maßnahmen wie die Verabschiedung der Novelle des Niedersächsischen Polizeigesetzes (NPOG), die die Arbeit der Polizei wirklich erleichtern, weiter warten, sorgt die Politik mit der Kennzeichnungspflicht für mehr Bürokratie, zusätzliche Kosten, Misstrauen und Risiken für unsere Kolleginnen und Kollegen."
