19.03.2019
Frauenförderung bleibt auf der Tagesordnung
Frauen
Passend zum Weltfrauentag haben sich am 7. und 8. März die Kolleginnen des Landesfrauenvorstandes mit dem für die Frauengruppe verantwortlichen GVS-Mitglied Frank Schniedermeier zu ihrer jährlichen Klausurtagung in Hattingen getroffen. Vorrangiges Thema war die Bearbeitung der beim Landesdelegiertentag 2018 beschlossenen Anträge, die vom Frauenvorstand eingereicht wurden. Priorität hatte dabei der Antrages B 20, in dem der Landesfrauenvorstand die Einführung von Richtsätzen zur Frauenförderung bei den Beurteilungsrichtlinien gefordert hatte.
Eingeladen hatten die Kolleginnen dazu auch Jan Velleman aus der
Geschäftsstelle der GdP, der über den von der Gleichstellungsministerin
Ina Scharrenbach vorgelegten „Evaluationsbericht Beurteilungsrichtlinien“
berichtete. Das Ministerium war Ende 2018 zu dem Ergebnis gekommen war,
dass die Beurteilungsrichtlinien der Landesverwaltung keine
diskriminierende Wirkung gegenüber Frauen oder Teilzeitbeschäftigten
beinhalten würden. Deshalb bestehe auch kein Handlungsbedarf bei der
Frauenförderung. Die GdP sieht das vollkommen anders. Kirsten Salewski,
Vorsitzende des Landesfrauenvorstandes betonte: „Der von Ministerin
Scharrenbach vorgestellte Bericht ist eine herbe Enttäuschung. Die
Realität spricht eine vollkommen andere Sprache. Das zeigt sich schon
daran, dass mit steigender Besoldungsgruppe der Anteil der Frauen im
öffentlichen Dienst deutlich abnimmt. Trotz überdurchschnittlicher
Bildungsabschlüsse erhalten Frauen bei der Polizei seltener Spitzennoten
als ihre männlichen Kollegen.“ Der Landesfrauenvorstand ist sich deshalb
einig, dass die Realitätsverweigerung des Gleichstellungsministeriums
nicht hingenommen werden darf.
Jan Velleman berichtete weiter, dass im Ministerium eine Arbeitsgruppe zu
dem Thema geplant ist, die zusammen mit Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern Eckpunkte für ein ressortübergreifendes
Fortbildungskonzept entwickeln soll. Dadurch sollen Beurteilungsfehler
zulasten der Frauen und der Teilzeitbeschäftigten künftig vermieden
werden. Die Landesfrauengruppe will in diese Arbeitsgruppe ein Mitglied
entsenden, um an dem Thema konkret mitzuarbeiten.
Salewski betonte zudem, dass sich das Land als Arbeitgeber deutlich mehr
Mühe geben muss, um endlich eine Chancengleichheit von Frauen im
öffentlichen Dienst zu erreichen. „Die aktuelle Praxis ist nicht nur für
die betroffenen Frauen eine Zumutung, sondern sie ist angesichts der
Nachwuchssorgen im öffentlichen Dienst unverantwortlich", sagte sie. Bei
der Frauenförderung sieht der Landesfrauenvorstand allerdings auch die GdP
insgesamt in der Verantwortung. Deshalb war es gut, dass das Thema
Frauenförderung direkt im Anschluss an die Diskussion im Frauenvorstand am
Nachmittag mit den Mitgliedern des GVS weiter erörtert werden konnte.
Ein weiteres Thema der Frauenklausurtagung war der Antrag „Respekt
gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Antrag A 1)“.
Polizistinnen, Polizisten und andere Beschäftigte des öffentlichen
Dienstes sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten zunehmend Anfeindungen,
Beleidigungen und sexuellen Übergriffen ausgesetzt. Weibliche Beschäftigte
erfahren dies besonders. In ihrem Antrag fordern die Kolleginnen des
Landesfrauenvorstandes die Landesregierung daher auf, diesem Problem mit
aller Deutlichkeit zu begegnen. Auch hier waren sich Frauenvorstand und
GVS einig, dass das Thema „Respekt“ ein Gesamtanliegen der GdP ist und
deshalb eine übergreifende Arbeitsgruppe das Thema bearbeiten sollte.
Zu guter Letzt stand auch das Thema Toi-Kw auf der Agenda der
Klausurtagung. Der Landesfrauenvorstand hatte bereits im vergangenen Jahr
in einem persönlichen Gespräch mit der Abteilungsleiterin Polizei im
Düsseldorfer Innenministerium, Ministerialdirigentin Dr. Daniela
Lesmeister, die konkrete Forderung nach der Anschaffung von
Toilettenkraftwagen (Toi-Kw) gestellt. Frau Lesmeister nahm die Forderung
der Landesfrauengruppe damals auf, war jedoch der Ansicht, jede Lage
erfordere ein unterschiedliches Entsorgungskonzept, zu dem nicht zwingend
immer nur ein Toi-Kw gehören würde. So gab es z. B. bei den Großeinsätzen
im Hambacher Forst Ende letzten Jahres zwar ein Entsorgungskonzept, aber
keinen eigenen Toi-Kw. Das Thema ist also immer noch nicht abschließend
beantwortet. Der Landesfrauenvorstand vereinbarte deshalb mit dem GVS,
dass sich die GdP erneut mit Frau Dr. Lesmeister in Verbindung setzen und
nachhaken wird. Kirsten Salewski erinnerte in dem Zusammenhang daran, dass
die GdP erst vor kurzem in Schleswig-Holstein den Erwerb eines
Toilettenwagens für die Polizei durchgesetzt hat. „Dafür werden wir auch
in NRW kämpfen. Die oft unangenehmen, peinlichen und entwürdigenden
Situationen in Einsätzen müssen ein Ende haben“, betonte die Vorsitzende
der Frauengruppe.