08.11.2022
Langzeitarbeitskonten bleiben ein unzureichender erster Schritt
Beamtenpolitik
Frauen
Der Polizei-Hauptpersonalrat hat trotz weiter bestehender grundsätzlicher Bedenken den Weg für die Einführung der Langzeitarbeitszeitkonten (LAK) bei der Polizei freigemacht. Damit stehen jetzt die Rahmenbedingungen fest, wann und wie Stunden- und Urlaubsguthaben auf die LAK eingezahlt und später wieder entnommen werden können.
Hierzu werden die Behörden für den Beamtenbereich zeitnah Rahmenvorgaben
sowie die Musterdienst- und Mustereinzelvereinbarungen aus dem
Innenministerium erhalten. Für den Tarifbereich stehen aufgrund
bestehender rechtlicher Probleme die entsprechenden Regelungen noch aus.
Vorgaben der AZVO sind für die Polizei zu restriktiv
Grundlage für die LAK sind die restriktiven Regelungen in der bestehenden
Arbeitszeitverordnung (AZVO). Die GdP hat das in der Anhörung deutlich
kritisiert, der Gesetzgeber hat sich aber darüber hinweg gesetzt: Eine
freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 44 Stunden lehnen
wir genauso ab, wie wir den Umfang der Stunden, die auf das LAK gebucht
werden können, für viel zu gering halten. Diese grundlegenden
Konstruktionsfehler sind aber der Mitbestimmung der Personalräte entzogen.
Für die Beseitigung ist die Politik verantwortlich.
Mit der Zustimmung des PHPR gelingt aber zumindest der Einstieg in einen
dauerhaften Schutz von Überstunden in vor dem Verfall. Mehr aber nicht.
Teilnahme am LAK auch ohne die Erhöhung der Wochenarbeitszeit möglich
Grundvoraussetzung für die Zustimmung des PHPR war deshalb, dass eine
Erhöhung der Wochenarbeitszeit keine Voraussetzung für die Nutzung der LAK
ist. Stundenguthaben können auf das LAK gebucht werden, ohne die
Wochenarbeitszeit zu erhöhen. Trotzdem gibt es nach wie vor
Handlungsbedarf.
Bebuchungsmöglichkeiten von Differenz-/GLAZ-/FLAZ-Konten zu gering
Die Möglichkeiten, Stunden auf das LAK zu buchen, sind deutlich zu eng
gefasst. Hier muss der Rahmen weiter gefasst werden. Nur bei der
Erstbebuchung ergibt sich die Möglichkeit, Zeitguthaben von den Differenz-
und GLAZ/FLAZ-Konten auf das LAK zu buchen. Bei der regelmäßigen
jährlichen Bebuchung können nur Erholungsurlaub und angeordnete Mehrarbeit
umgebucht werden. In vielen Bereichen der Polizei bestehen aber hohe
Kontenstände außerhalb der angeordneten Mehrarbeit. Daher muss es auch
regelmäßige Umbuchungsmöglichkeiten aus diesen Guthaben geben.
GdP Forderung: Besonderheiten der Polizei müssen in der AZVOPol geregelt
werden
Nirgendwo im öffentlichen Dienst ist das Überstundenproblem so groß, wie
in der Polizei. Hierauf muss die Politik mit besonderen Regelungen in der
AZVOPol reagieren, damit das ständige Problem der Verjährung von
Mehrarbeit ein für alle Mal beendet wird.
Die GdP fordert außerdem, dass bis dahin weiter auf die Einrede der
Verjährung von angeordneter Mehrarbeit verzichtet wird. Es darf keine
einzige Stunde verfallen. Das hat Innenminister Reul immer versprochen.
Daran muss er sich jetzt auch messen lassen.
Dokumente zum Download:
Eckpunkte der LAK als Präsentation
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