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© Foto: Sven Vüllers
Foto: Sven Vüllers

09.09.2024

Aktueller Sachstand
Amtsangemessene
Alimentation

Beamtenpolitik

Kurz vor der ersten Anpassung der Besoldung zum 01.11.2024 im Rahmen der Übertragung des
Tarifabschlusses stellen sich viele die Frage: Ist die Besoldung jetzt rechtlich in Ordnung oder muss ich
wieder einen Widerspruch einreichen? Und wie sieht es mit der Besoldung in den vergangenen Jahren
aus? Kommt da vielleicht noch etwas? Hier der aktuelle Sachstand zu diesen Fragen:

1.) Ansprüche für 2022 und 2023
Die Frage, ob die Besoldung in den vergangenen beiden Jahren rechtlich in Ordnung war, ist weiterhin
nicht abschließend geklärt. Das Finanzministerium wartet weiterhin auf Kennzahlen aus 2022, um die
Frage sicher beantworten zu können. Damit euch möglicherweise bestehende Ansprüche nicht verloren
gehen, hatten wir in beiden Jahren Musterwidersprüche zur Verfügung gestellt. Soweit ihr diese
eingereicht habt, braucht ihr aktuell nicht tätig zu werden. Klar ist aber auch: Es dauert viel zu lange. Zwei
Jahre nach Abschluss des Kalenderjahres 2022 kann nicht belastbar festgestellt werden, ob die Besoldung
rechtlich sauber ist. Den Kolleginnen und Kollegen wird aber abverlangt, im laufenden Jahr mit
Widersprüchen aktiv zu werden. Das hat wenig mit Fürsorge zu tun.
Die Landesregierung hat für die beiden Jahre erklärt, dass keine Musterverfahren geführt werden. Bei
negativer Bescheidung müssten alle Kolleginnen und Kollegen eigenständig Klage beim
Verwaltungsgericht erheben. Mehrere tausende gleichzeitige Klageverfahren sind über unseren
Rechtsschutz nicht darstellbar.
2.) Ansprüche für 2024
Für das laufende Jahr spricht aktuell viel dafür, dass erneut Widersprüche erforderlich werden. Grund
hierfür ist das aktuell in der Beratung des Landtags befindliche Besoldungsgesetz, welches neuerdings ein
fiktives Partnereinkommen bei der Berechnung des Mindestabstands zur Grundsicherung berücksichtigt.
Das Land NRW bleibt bei der Besoldung seiner Linie treu: Gerade so viel, wie unbedingt nötig. Zumindest
wurde zugesagt, dass für dieses Jahr Musterverfahren geführt werden und die Widersprüche ruhend
gestellt werden sollen. Hierdurch wird der Masse der Kolleginnen und Kollegen zumindest erspart,
eigenständig vor Gericht gehen zu müssen. Wir prüfen die Fragen für euch durch und stellen euch, soweit
nötig, frühzeitig die Musterwidersprüche zur Verfügung!
Bezüglich aller Entwicklungen halten wir euch auf dem Laufenden. Sobald sich etwas tut, informieren wir
euch rechtzeitig und stellen euch die erforderlichen Muster zur Verfügung.