
06.08.2025
TKÜ: GdP begrüßt Karlsruher Richterspruch zu NRW-Polizeigesetz
Wenn im Kontext mit Terrorismus Mord oder andere schwere Straftaten drohen – dann müssen Sicherheitsbehörden schon tätig werden dürfen, ehe Schlimmes geschehen ist. Nordrhein-Westfalen war im Jahr 2018 vorangegangen und hat in seinem Polizeigesetz dazu präventive Telekommunikationsüberwachungen geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelungen in einer heute veröffentlichten Entscheidung bestätigt (Az.1 BvR 2466/19). Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen begrüßt das sehr.
„Big-Brother-Debatten helfen hier nicht weiter“, sagt der GdP-Landesvorsitzende Patrick Schlüter. Mit den Überwachungen sind Grundrechtseingriffe verbunden. Die Karlsruher Richter stellen aber eindeutig fest, dass die Überwachungsbefugnisse angesichts der drohenden Gefahr verhältnismäßig und damit verfassungsgemäß sind. „Die polizeiliche Praxis zeigt auch, dass die Kolleginnen und Kollegen mit diesen Überwachungen maßvoll und sorgsam umgehen“, erklärt Schlüter. Er erinnert daran, dass polizeiliches Handeln hierzulande immer an rechtsstaatliche Kontrolle gebunden ist. „Unsere Polizei hat Vertrauen verdient“, betont der GdP-Landesvorsitzende.