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16.09.2025

Lehre: Keine Kürzungen
 durch die Hintertür!

Die Lehre muss auch weiterhin attraktiv bleiben. Die beabsichtigte Änderung des
Landesumzugskostengesetz untergräbt das eigens geschaffene Anreizsystem für die Aus- und
Fortbildung - mit gravierenden Folgen. Schon jetzt werden händeringend Lehrkräfte gesucht.

Kurz erklärt: Die problematischen gesetzlichen Änderungen

Das bestehende Anreizsystem geht auf einen Erlass aus dem Jahr 2005 zurück. Damals hat man sich sehr
bewusst dafür entschieden, Nachteile für die Lehre auszugleichen. So sollte eine ausreichende
Bewerberanzahl sichergestellt werden. Auch die Zahlung von Trennungsentschädigung ist Teil dieses
Systems. Mit der Gesetzesänderung werden nun über Pauschalen bei der Berechnung der Umzugskosten
Änderungen geplant, die zu Einschränkungen führen. Die fehlende Transparenz hatte die GdP bereits im
Beteiligungsverfahren moniert. Wir finden, das Anreizsystem darf nicht sabotiert werden!

Gravierende Folgen für die Lehre

"Wenn durch die Gesetzesänderung Anreize für die Aus- und Fortbildung wegfallen, hat dies gravierende
Konsequenzen für die Zukunft der Lehre der Polizei NRW", so Michael Maatz, stellvertretender
Landesvorsitzender und für Aus- und Fortbildung zuständiges GVS- Mitglied. "Nicht ohne Grund hat sich der
Dienstherr für ein Anreizsystem entschieden. Mit der Verwendung in der Lehre geht regelmäßig der Verlust
sonstiger Zulagen einher. Bei der Lehrzulage haben wir schon Verbesserungen erstritten, es profitieren
aber noch nicht alle Lehrenden. Kippt mit der Gesetzesänderung die Gegenüberstellung der Kosten
zugunsten einer Umzugskostenentschädigung, nimmt man der Lehre den beabsichtigten Anreiz und damit
letztlich die Attraktivität für zukünftige Bewerberinnen und Bewerber".

GdP drängt auf Korrektur

Die Kontinuität der Aus- und Fortbildung ist unerlässlich für eine starke, qualitätsorientierte Polizei der Zukunft. Kürzungen durch die Hintertür, die Anreize rückgängig machen, gefährden eine zukunftsfähige Lehre. Diese Einsparungen betreffen im Übrigen viele Polizistinnen und Polizisten, vor allem aber die Beschäftigten des LAFP. Wir werden das Thema daher nochmal platzieren und auf eine rechtzeitige Korrektur dieser gesetzlichen Fehlentwicklung hinwirken.

 

Wir halten Euch auf dem Laufenden.