
23.09.2025
GdP: Früher Arbeitsbeginn für Beamte muss möglich bleiben
Eine halbe Stunde früher oder später kann morgens viel ausmachen. Ob man um 6 Uhr oder um 6:30 Uhr anfängt - das kann entscheidend sein, wenn man dem Stau im Berufsverkehr ausweichen will. Es kann auch entscheidend dafür sein, ob man mittags zeitig rauskommt, um Sohn oder Tochter von Kita oder Schule abzuholen. Zahlreiche Polizeibehörden in NRW hatten ihren Beamtinnen und Beamten deshalb einen Arbeitsbeginn schon um sechs Uhr morgens ermöglicht, obwohl der rechtlich eigentlich erst eine halbe Stunde später vorgesehen ist. Damit droht bald Schluss zu sein.
Der Grund ist das neue Zeiterfassungssystem „PersIS HR“, das zum 1. Oktober als Pilot in der Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis startet. In der Folge soll es Schritt für Schritt landesweit ausgerollt werden. Erklärtes Ziel der Einführung des neuen Systems ist es, Arbeitszeitrecht überall 1:1 umzusetzen. Für Beamtinnen und Beamten heißt das dann: Arbeitsbeginn erst um 6:30 Uhr. Weil: Ist ja so vorgeschrieben…
„So viel Ignoranz gegenüber der Lebenswirklichkeit der Kolleginnen und Kollegen macht fassungslos“, ärgert sich GdP-Landesvorsitzender Patrick Schlüter. Das Innenministerium müsse hier sehr rasch nachsteuern und dafür sorgen, dass der frühe Arbeitsbeginn möglich bleibt. „Das alles kostet kein Geld. Außerdem leidet die Arbeit nicht, im Gegenteil“, meint der GdP-Vorsitzende. Das derzeit gültige Arbeitszeitrecht werde den Besonderheiten des Polizeiberufs schon lange nicht mehr gerecht.
In der Sache hatte sich die GdP bereits im Mai dieses Jahres an die Landesregierung gewandt. Um nochmal Druck zu machen, hat Patrick Schlüter die Vorsitzenden der regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen angeschrieben. „Dieses Thema brennt vielen Kolleginnen und Kollegen unter den Nägeln“, erklärt der GdP-Vorsitzende.