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© Sven Vüllers/GdP
Sven Vüllers/GdP

09.10.2025

GdP: 8960 gestrichene Stunden Mehrarbeit sind keine Bagatelle!

Pressemitteilung

Innenminister Herbert Reul (CDU) hat den Eindruck erweckt, dass die sogenannte „Bagatellgrenze“ im Arbeitsalltag von Polizistinnen und Polizisten kein Problem sei. Ist sie aber doch! Das belegt jetzt eine Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion. Für den Zeitraum 1. Februar bis 30. Juni 2025 wurden allein bei den rund 33.200 im Schichtdienst befindlichen Beamtinnen und Beamten bei der Polizei demnach insgesamt 8960 (!) Stunden geleisteter Mehrarbeit gestrichen – wegen der unsäglichen „Bagatellgrenze“ (§ 61 Landesbeamtengesetz)! Sie legt fest, dass Beamtinnen und Beamte jeden Monat bis zu fünf Stunden Mehrarbeit
unentgeltlich leisten müssen.

Wachen, Einsatztrupps, Verkehrsdienste, Leitstellen, BePo, Bezirksdienste, Hundeführer: „8960 allein hier gestrichene Stunden Mehrarbeit sind alles andere als eine Bagatelle“, erklärt dazu der GdP-Landesvorsitzende Patrick Schlüter. Die Gewerkschaft der Polizei fordert die sofortige Außerkraftsetzung der „Bagatellgrenze“ und sieht sich durch die Antwort auf die Anfrage bestätigt. „Es ist übergriffig, Beamtinnen und Beamten pauschal jeden Monat bis zu fünf Stunden unentgeltliche Mehrarbeit abzufordern“, schimpft Schlüter. Außerdem werde die Regelung den Besonderheiten des Polizeiberufes nicht gerecht.


Entnommen wurde die Zahl von 8960 gestrichenen Stunden aus dem für den Schichtdienst relevanten Arbeitszeitsystem DSM. Für die Beantwortung der im August gestellten Anfrage hat die Landesregierung fast zwei Monate benötigt. Bei der Frage, wie die Regierung perspektivisch mit dem § 61 umzugehen gedenkt, wird lediglich darauf verwiesen, dass man das Thema „Arbeitszeit“ im zweiten Teil der Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst behandeln werde.


„Der Innenminister sollte den Handlungsdruck spätestens jetzt erkennen“, mahnt Schlüter. Wegen der „Bagatellgrenze“ ist auch der Polizei-Hauptpersonalrat (PHPR) vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen. Er hat Klage eingereicht, weil er  Mitbestimmungsrechte verletzt sieht. Eine Entscheidung ist offen.