17.12.2025
Vaterschaftsurlaub: Aktueller Sachstand
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit Urteil vom 11. September 2025 einem Bundesbeamten 10 Tage Vaterschaftsurlaub aus einer bislang nicht umgesetzten EU-Richtlinie zugesprochen. Die Umsetzungsfrist der Richtlinie war bereits am 02. August 2022 abgelaufen. Das Gericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sich der Beamte wegen der fehlenden Umsetzung durch die Bundesrepublik Deutschland ausnahmsweise unmittelbar auf die Richtlinie berufen kann.
Da die Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung hat, hat das VG Köln die Berufung zugelassen. Von diesem Rechtsmittel hat der Bund Gebrauch gemacht. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
Zudem exisitiert ein weiteres Urteil des Landgerichts Berlin, in dem das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass die Bunderepublik Deutschland mit ihren bestehenden Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld der Umsetzungsverpflichtung bereits nachgekommen ist.
Was empfiehlt die GdP nun?
Alle werdenden Väter und ihnen nach nationalem Recht gleichgestellte zweite Elternteile sollten frühzeitig einen Antrag auf Vaterschaftsurlaub bei ihrer personalführenden Stelle einreichen. Hierfür haben wir einen Musterantrag (A) vorbereitet. Der Anspruch gilt für Beamte und Tarifbeschäftigte gleichermaßen. Da die Entscheidung des VG Köln noch nicht rechtskräftig ist, enthält der Antrag die Bitte um Ruhendstellung des Verfahrens.
Väter, die nach Ablauf der Umsetzungfrist am 02. August 2022 im zeitlichen Zusammenhang mit der Geburt des Kindes Erholungsurlaub genommen haben, können versuchen, sich diesen Urlaub auf das Urlaubskonto gutschreiben zu lassen. Hierfür steht der Musterantrag (B) zur Verfügung. Zum Thema Vaterschaftsurlaub bieten wir zusätzlich FAQs an.
Kann ich den Anspruch auf Vaterschaftsurlaub auch rückwirkend geltend machen?
Ein rückwirkender Anspruch auf Vaterschaftsurlaub besteht nach dem Wortlaut der EU-Richtlinie nicht. Der Vaterschaftsurlaub muss anlässlich der Geburt des Kindes genommen werden. Der Urlaub soll eine frühzeitige Bindung zwischen Vätern und Kindern ermöglichen. Damit steht fest, dass der Vaterschaftsurlaub in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Geburt des Kindes genommen werden muss.
Bei Fragen stehen wir Euch selbstverständlich zur Verfügung.
Dokumente zum Download:
