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21.12.2025

Störung bei Bundesamt sorgt für fehlerhafte Abrechnungen

Beamtenpolitik Senioren

Die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen sind zum 01.01.2026 gesetzlich verpflichtet, Beitragsdaten elektronisch ans Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Das Bundesamt hat darüber informiert, dass es beim Abruf dieser Daten zu einer technischen Störung gekommen ist. Aus diesem Grund konnten die Beiträge bei der Lohnsteuerberechnung für Januar 2026 nicht berücksichtigt werden. Privat Kranken- und Pflegeversicherte zahlen vorübergehend mehr Lohnsteuer, wodurch sich das Nettogehalt verringert.

Das ist besonders zu Beginn des Jahres ärgerlich, da im Januar erfahrungsgemäß erhöhte finanzielle Belastungen anfallen.

Nach Auskunft des für Nordrhein-Westfalen zuständigen Landesamtes für Besorgung (LBV) müssen betroffene Kolleginnen und Kollegen nichts tun und also auch keine Unterlagen einreichen. Die Panne beim BZSt sei mittlerweile behoben. Die Nachberechnung werde automatisch im Folgemonat durchgeführt, sobald die Daten korrekt übermittelt wurden.