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© Jan Velleman/GdP
Jan Velleman/GdP

29.01.2026

Verkehrsgerichtstag 2026 unterstützt GdP-Positionen für mehr Verkehrssicherheit

Verkehr

Goslar. Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaft der Polizei Nordrhein-Westfalen (GdP NRW) sowie des Bundesfachausschusses Verkehr haben in dieser Woche am 64. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar teilgenommen und sich aktiv in die fachpolitischen Diskussionen eingebracht. Der Verkehrsgerichtstag gilt als eines der wichtigsten Foren für Verkehrssicherheit, Verkehrsrecht und Verkehrspolitik in Deutschland.

Für die GdP-NRW waren Tanja Klein, Nina Braszus und Jörg Brackmann vor Ort aktiv. Ihr Auftrag: Die Perspektive der polizeilichen Praxis in die Debatten in den Arbeitskreisen 2, 3 und 7 einbringen. Die Ergebnisse können sich sehen lassen:

Arbeitskreis II – Alkoholisiert auf Fahrrädern und Pedelecs

Der Arbeitskreis empfiehlt die Einführung eines neuen Bußgeldtatbestands für Fahrrad- und Pedelecfahrende ab 1,1 Promille, um die wachsenden Unfallzahlen zu reduzieren und einen Beitrag zur „Vision Zero“ zu leisten. Vorgeschlagen werden zudem eine Regelgeldbuße von 250 Euro, ein Punkt im Fahreignungsregister sowie verstärkte Präventions- und Aufklärungsarbeit.

Arbeitskreis III – Unfallrisiko Ablenkung am Steuer durch Handy & Co.

Der Arbeitskreis fordert eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für automatisierte Überwachungssysteme wie sogenannte Handy-Blitzer und spricht sich für deutlich schärfere Sanktionen bei Ablenkungsverstößen aus. Zusätzlich sollen der unbestimmte Rechtsbegriff der „kurzen Blickzuwendung“ präzisiert und Ablenkung stärker in Ausbildung, Prävention und Fahrzeugtechnik berücksichtigt werden.

Arbeitskreis VII – Mehr Verkehrssicherheit durch aussagekräftigere Unfalldaten

Empfohlen wird die Einführung der Unterkategorie „potenziell lebensbedrohlich verletzt“ (MAIS 3+) in die amtliche Verkehrsunfallstatistik, um Unfallfolgen realistischer abzubilden und gezielte Prävention zu ermöglichen. Zudem sollen digitale Schnittstellen zwischen Kliniken und Polizei sowie frei zugängliche Unfalldaten die Verkehrssicherheitsarbeit langfristig verbessern.

Die GdP NRW sieht in den Beschlüssen eine klare Bestätigung der eigenen Positionen: Mehr Verkehrssicherheit erfordert sowohl klare rechtliche Rahmenbedingungen als auch moderne technische Mittel und eine praxisnahe Datengrundlage für Prävention und Kontrolle.