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© Imsel Bakir GdP
Imsel Bakir GdP

17.02.2026

Tarifrunde abgeschlossen 
 Kompromiss in herausfordernder Lage

Seit Beginn der Verhandlungen war spürbar, wie schwer es werden würde, Bewegung in die Gespräche zu bringen. Über weite Strecken verharrten die Arbeitgeber in einer ablehnenden Haltung und legten zunächst gar kein Angebot vor. Fortschritte mussten hart erarbeitet werden. ein Abschluss mit einer Laufzeit von 27 Monaten und einer Erhöhung von insgesamt 5,8 % vor. Ein Ergebnis, welches sich der linearen Entgelterhöhung des Bundes annähert.

Auch, wenn das Ergebnis an sich nicht zu Jubelschreien auffordert, ist das Resultat kein Selbstläufer gewesen. Es ist das Ergebnis eines harten Ringens und der klaren Haltung der Beschäftigten. Ohne diesen Einsatz wäre der Abschluss nicht möglich gewesen. Zeitgleich zeigen Verlauf und Ergebnis, dass die wirtschaftliche und gesellschaftliche Realität der Arbeitgeberseite nicht immer deckungleich mit der Lebenswirklichkeit der Beschäftigten war. 

 

Der Abschluss sieht im Einzelnen wie folgt aus:

 

Lineare Entgelterhöhung

- ab 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich

- ab 1. März 2027 um weitere 2 Prozent und

- ab 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent

 

Auszubildende, Praktikantinnen und

Praktikanten

 

a) Entgelterhöhung:

- ab 1. April 2026 um einen Festbetrag in Höhe

von 60 Euro

- ab 1. März 2027 um einen weiteren Festbetrag

in Höhe von 60 Euro

- ab 1. Januar 2028 um einen weiteren

Festbetrag in Höhe von 30 Euro

 

b) Verlängerung der Übernahmeregelung

 

c) Vorgezogenes Erreichen der Stufe 2 (6 Monate früher) für übernommene Auszubildende mit mindestens der Abschlussnote „Befriedigend“.

 

c) Staffelung von Abschlussprämien:

500 Euro für „Sehr gut“ oder „Gut“

400 Euro für „Befriedigend“ oder

„Ausreichend“

 

d) Angleichung der vermögenswirksamen

Leistungen auf 13,29 Euro

TARIFPOLITISCHE-INF

Weitere Tarifthemen

a) Erhöhung der Wechselschicht- und

Schichtzulage auf (von 105€ auf 200€ und von 40€ auf 100 Euro)

 

b) Einigung zur Entstehung von Überstunden bei

Teilzeitbeschäftigten ab Überschreitung der

individuellen Arbeitszeit in § 7 Absatz 8 c) TV-L

 

c) Ost-West-Angleichung: Kündigungsschutz (Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren)

 

 

Laufzeit: 27 Monate                            (1.11.2025 bis 31.01. 2028)