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18.03.2026

Update Inflationsausgleichprämie während der Elternzeit

Tarifpolitik

Vor einiger Zeit hatten wir bereits über verschiedene Verfahren zum Inflationsausgleich sowie zur Corona-Sonderzahlung während der Elternzeit informiert. Dabei wurde zwischen unterschiedlichen Fallgruppen unterschieden.
Zum einen geht es um Beschäftigte, die sich während der Elternzeit vollständig freistellen ließen und in dieser Zeit keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Zum anderen betrifft es Beschäftigte, die während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet haben, zuvor jedoch in Vollzeit beschäftigt waren.

Aktuell gibt es ein Update für alle Kolleginnen und Kollegen, die im entsprechenden Zeitraum in Elternzeit waren. Wir hatten bereits dazu geraten, entsprechende Anträge zu stellen. An dieser Stelle möchten wir euch einen Überblick über den derzeitigen Stand der laufenden Verfahren geben.

Für Beschäftigte, die sich vollständig in Elternzeit befanden und keiner Tätigkeit nachgegangen sind, dauern die Verfahren weiterhin an. Hier ist weiterhin Geduld gefragt. Nach aktuellem Stand ist jedoch davon auszugehen, dass in diesen Fällen voraussichtlich kein Anspruch bestehen wird. Die weitere Entwicklung bleibt aber abzuwarten.

Anders stellt sich die Situation bei Beschäftigten dar, die während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet haben. Solltet ihr in diesen Fällen einen ablehnenden Bescheid erhalten haben, empfehlen wir, dagegen vorzugehen. 

Nach unserer Auffassung bestehen hier durchaus Erfolgsaussichten, im Hinblick auf die vor Beginn der Elternzeit vereinbarte Arbeitszeit.

Eine News zu dem Thema findet ihr hier zum Download.