12.04.2026
Handyklau bei der Polizei
Kaum hat die digitale Zukunft bei der Polizei NRW begonnen, schon tritt der Innenminister auf die Bremse: Bis Ende 2027 sollen insgesamt 20% aller Mobiltelefone aus dem Bestand gestrichen werden. Per Erlass sind die Kreispolizeibehörden dazu aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Auf Kritik aus den Behörden, die zu Recht Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Vorhabens anmelden, wird bislang keine Rücksicht genommen.
GdP: Digitalisierung der Polizei bleibt stecken
Wenn im Einzelfall Geräte über lange Zeiträume nicht genutzt werden, ist es klar, dass die Behörden ganz im Sinne der sparsamen Haushaltsführung nachsteuern müssen. Dass das aber 20% aller aktuell ausgegebenen Geräte betrifft, zweifelt die GdP an. Hier geht es nicht um den effizienten Einsatz von Haushaltsmitteln, sondern um plumpe Einsparungen zugunsten des Landeshaushalts. Ausgerechnet bei den Mobiltelefonen zu sparen, ist aus Sicht der GdP aber der falsche Weg. Die Ausstattung der Beschäftigten mit Mobiltelefonen ist ein zentraler Baustein in der Digitalisierungsstrategie der Polizei NRW. Hier geht es um weit mehr, als die Sicherstellung einer telefonischen Erreichbarkeit von Beschäftigten im Außendienst. Die dienstlichen Mobiltelefone stellen gerade im Außendienst einen echten Mehrwert bei der Aufgabenerledigung dar.
GdP Forderung: Ausstattung mit Mobiltelefonen muss funktionsgebunden bleiben.
Die GdP tritt vehement dafür ein, dass es bei der funktionsgebundenen Ausstattung bleibt. Sonst ensteht ein Flickenteppich: Ob beim DEIG, beim Mobiltelefon oder bei jedem anderen für eine moderne Polizei wichtigen Einsatzmittel – In NRW darf es keine 2-Klassen-Polizei geben. Ausstattung, die für eine Funktion sinnvoll ist, muss auch landesweit zur Verfügung stehen. Das haben nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger verdient.
