jumpToMain
© GdP NRW
GdP NRW

15.04.2026

So ein Gesetz haben unsere Kolleginnen und Kollegen nicht verdient!

Schwarz-Grün plant für Nordrhein-Westfalen ein eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), bei dem nicht der Vorwurf bewiesen werden muss - sondern die Rechtmäßigkeit staatlichen Handels. Konkret: Wer sich künftig durch Landesbedienstete diskriminiert fühlt, muss nur ein wie auch immer geartetes „Indiz“ dafür vorlegen. Und dann liegt es an der Behörde und den betreffenden Kolleginnen und Kollegen zu beweisen, dass doch nicht diskriminiert wurde

Wir nennen das „faktische Beweislastumkehr“.
Wir meinen: Rechtsstaat geht anders!
Wir fürchten, dass dieses LADG dafür sorgt, dass sich Polizistinnen und Polizisten ungerechtfertigten Vorwürfen ausgesetzt sehen.

Wir als Gewerkschaft der Polizei (GdP) wollen das nicht! Das Gesetz stellt handelnde Kolleginnen und Kollegen immer erstmal unter Verdacht: Es könnte ja sein, dass… Es ist ein Misstrauensgesetz. Und ein Bürokratiemonster. Es ist auch unnötig – Diskriminierung ist in unserem Land längst verboten. Aus guten Gründen.

Dieses Gesetz darf so nicht kommen. Die GdP hat dazu eine Petition gestartet. Bitte unterstützt unser Anliegen und tragt Euch ein!

Hier geht's zur Online-Petition