22.04.2026
Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte und Versorgungsempfänger
Die Landesregierung hat entschieden, das Tarifergebnis systemgerecht auf die Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen. Die Poltik sorgt damit für Planungssicherheit.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Zum 1. April 2026 wird das Tarifergebnis auf den Beamtenbereich übertragen. Für 2026 gilt dabei eine Besonderheit: Die Grundgehälter werden für alle Besoldungsgruppen um 3,36 % erhöht. Damit wird sichergestellt, dass die Erhöhung in den unteren Besoldungsgruppen mindestens 100 Euro beträgt. Gleichzeitig soll so eine „Stauchung“ vermieden werden, die sonst zu weiteren Problemen bei der verfassungskonformen Alimentation führen würde. Die Erhöhung erfolgt linear, um das rechtlich vorgegebene Abstandsgebot zu wahren. Zum 01. März 2027 werden die Grundgehälter um 2 % und zum 01. Januar 2028 um weitere 1 % erhöht.
- Amtszulagen, Familienzuschläge sowie die Mehrarbeitsvergütung steigen im Zuge der Übertragung um 2,8 % und in weiteren Schritten um 2 % und 1 %. Diese Bestandteile werden üblicherweise im Rahmen allgemeiner Besoldungsanpassungen mit erhöht. In Bezug auf die Wechselschichtzulage/Schichtzulagen plant die Landesregierung Veränderungen im Rahmen der Umsetzung der Ergebnisse der Modernisierungsoffensive und sieht daher an dieser Stelle keine Erhöhung vor. Der Gesetzentwurf dazu soll in Kürze veröffentlicht werden.
- Die Anpassung der Anwärterbezüge erfolgt ebenfalls 1:1: +60 Euro ab 01.04.2026, +60 Euro ab 01.03.2027 und +30 Euro ab 01.01.2028.
Abschlagszahlungen auf die erwartete Erhöhung werden voraussichtlich mit den Juli-Bezügen erfolgen. Parallel bereitet die Landesregierung die Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 17. September 2025 zur amtsangemessenen Alimentation in einem separaten Gesetzespaket vor. Das entsprechende Verfahren soll im Laufe des Sommers gestartet werden.
Einordnung aus gewerkschaftlicher Sicht
Die Übertragung ist ein wichtiges Signal und zeigt, dass gemeinsamer Druck wirkt. Ohne unser Engagement wäre dieses Ergebnis so nicht zustande gekommen. Gleichzeitig reicht die Anpassung angesichts anhaltender Preissteigerungen nicht aus, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes nachhaltig zu stärken. Die Erhöhung der Grundgehälter für Beamtinnen und Beamte um 3,36 % ist zwar verfassungsrechtlich geboten, führt aber zu einer Unwucht: Tarifbeschäftigte erhalten nur 2,8 %. Auf diesen Unterschied haben die Gewerkschaften in einem Spitzengespräch deutlich hingewiesen, auch wenn die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere des Abstandsgebotes, nachvollziehbar ist.
Zudem gleicht die Tariferhöhung die realen Preissteigerungen nicht vollständig aus. Deshalb wäre die Entlastungsprämie von 1.000 Euro für unsere Beschäftigten besonders wichtig, um hier kurzfristig Abhilfe zu schaffen.
Über die weiteren Entwicklungen halten wir Euch auf dem Laufenden.
