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GdP NRW

07.05.2026

Landesregierung will Modernisierung des öffentlichen Dienstes voranbringen

Beamtenpolitik

Die Landesregierung will die Reform des öffentlichen Dienstes weiter vorantreiben. Nach bereits erfolgten Anpassungen im Laufbahnrecht (seit Juni 2025 in Kraft) liegt nun ein neuer Gesetzentwuf für weitere Modernisierungsmaßnahmen vor. Das Gesetz soll im Sommer in den Landtag eingebracht werden. Mit dem Inkraftreten der Maßnahmen ist zum 01. Januar 2027 zu rechnen.

Was sieht der Gesetzentwurf vor?

Der Entwurf umfasst ein umfangreiches Maßnahmenpaket. In intensiven Gesprächen zwischen Gewerkschaften und der Landesregierung wurden verschiedene Ansätze diskutiert. Nun hat die Landesregierung entschieden, welche Punkte umgesetzt werden sollen. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Mit der Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos soll die 41. Wochenstunde künftig angespart und auf ein persönliches Konto gebucht werden. Dieses Guthaben kann später (z.B. vor dem Ruhestand) in Freizeit umgewandelt werden. Die Altersstaffelung wird laut Landesregierung angemessen berücksichtigt. Das bestehende Langzeitarbeitskonto bleibt erhalten.
  • Das Zulagen- und Vergütungssystem soll vereinfacht und die Zulagen moderat erhöht werden. Geplant ist die Abschaffung der (Wechsel-)Schichtzulage bei gleichzeitiger Anhebung des Nacht-DUZ von 1,28 € auf 5,00 €. Zudem wird er zukünftig bei angeordneter Schichtdienstverlängerung auch über 06:00 Uhr hinaus gewährt. Ergänzend wird der Samstags-DUZ auf 1,00 € erhöht und die Polizeizulage auf 176,55 € angehoben.
  • Der Arbeitszeitrahmen bei flexibler/gleitender Arbeitszeit wird in den Morgenstunden für Beamtinnen und Beamte erweitert und künftig einheitlich auf den Zeitraum 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr festgelegt.
  • Mit der Einführung des Altersgeldes soll bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis ein eigenständiger Versorgungsanspruch erhalten bleiben. Bislang führt die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erheblichen finanziellen Einbußen. Die Regelungen sollen die berufliche Mobilität zwischen öffentlichem Dienst und der Privatwirtschaft fördern.
  • Für pensionierte Kolleginnen und Kollegen sind verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten im Ruhestand vorgesehen. Sie können dauerhaft anrechnungsfrei hinzuverdienen, wenn sie im öffentlichen Dienst weiterarbeiten.

 

Wie bewertet die GdP die angekündigten Maßnahmen?

Mit der Einführung des hessischen Modells greift die Landesregierung endlich das Thema Einstieg in den Ausstieg aus der überlangen Wochenarbeitszeit auf. Das ist ein positives Signal. Perspektivisch muss die tatsächliche Arbeitsbelastung sinken und die Arbeitszeiten spürbar reduziert werden.

Die Überarbeitung des Zulagensystems wird begrüßt, da sie eine langjährige Forderung der GdP aufgreift und zu einer strukturellen Vereinfachung beiträgt. Allerdings bewegen sich die Anhebungen lediglich auf dem Durchschnittsniveau von Bund und Ländern. Nordrhein-Westfalen verlässt damit zwar seine Schlussposition, ein echter Attraktivitätsgewinn entsteht jedoch nicht. Angesichts von Inflation sowie gestiegenen Belastungen wäre eine weitergehende Erhöhung erforderlich gewesen. Der Nachholbedarf bei den Zulagen ist mittlerweile so groß, dass er durch moderate Erhöhungen nicht aufgefangen wird. Auch in Zeiten angespannter Haushaltslage darf sich NRW nicht mit dem „Mittelfeld“ zufriedengeben, wenn die Attraktivität des öffentlichen Dienstes nachhaltig verbessert werden soll.
Die Landesregierung hat entschieden, die in der Tarifeinigung vorgesehene Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen nicht zu übertragen. Diese Zulagenregelungen fallen zugunsten des erhöhten Nacht-DUZ weg. Für die Beamtinnen und Beamten bedeutet dies aber, dass Verbesserungen in diesem Bereich erst ab Anfang 2027 und nicht bereits ab dem 01. Juli 2026 wirksam werden. Durch diese zeitliche Verzögerung entsteht den Kolleginnen und Kollegen ein finanzieller Nachteil, der zwingend zu kompensieren ist.

Erneut wurde zudem die Chance verpasst, die sog. „Bagatellgrenze“ abzuschaffen. Damit bleibt es dabei, dass monatlich bis zu fünf Stunden Mehrarbeit unentgeltlich geleistet werden müssen. Wir werden uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass diese Regelung gestrichen wird.

Über die weiteren Entwicklungen halten wir Euch auf dem Laufenden.

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