19.05.2026
DGB NRW und GdP NRW: Gewaltschutz von Frauen muss ganz oben auf die politische Agenda
Endlich liegt der Entwurf für ein Ausführungsgesetz zur Gewalthilfe vor. In einer gemeinsamen Stellungnahme begrüßen der Deutsche Gewerkschaftsbund NRW (DGB NRW) und die Gewerkschaft der Polizei NRW (GdP NRW) das Gesetz grundsätzlich, sehen aber noch große Leerstellen, um von Gewalt betroffenen Frauen bedarfsgerecht zu helfen.
Anke Unger, stellvertretende Vorsitzeden des DGB NRW:
„In NRW sind laut Statistik über 47.000 Frauen von häuslicher Gewalt betroffen, die Dunkelziffer liegt noch deutlich höher. Bisher gelingt es Staat und Gesellschaft nicht, diese Frauen ausreichend vor den Gewalttätern zu schützen, so fehlt es in unserem Bundesland an über 1000 Plätzen in Frauenhäusern. Es ist daher richtig und wichtig, dass die Landesregierung sich daran macht, den ab 2032 von der Bundesebene beschlossenen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung umzusetzen. Dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die enorme Schutzlücke geschlossen werden kann, ist allerdings zu bezweifeln.
Der Ausbau eines bedarfsgerechten Schutz- und Beratungssystems ist nur mit einer auskömmlichen und dauerhaften Finanzierung möglich. Danach sieht es leider nicht aus. Durch die neue Bundesgesetzgebung besteht die Gefahr, dass sich die Kommunen künftig aus der Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen zurückziehen. Diese Ausfälle müsste das Land dann vollständig kompensieren und gleichzeitig den Ausbau vorantreiben. Ob das gelingt, ist fraglich: Zusätzliche Landesmittel sollen laut des vorliegenden Gesetzentwurfes von der Kassenlage abhängig sein. Wir appellieren daher an die Regierungen in Bund, Land und den Kommunen: Es braucht eine gemeinsame Kraftanstrengung, um Frauen endlich effektiv vor Gewalt zu schützen. Wir dürfen nicht weiter zulassen, dass zehntausende Frauen in NRW in ständiger Angst und Gefahr leben. Das Thema gehört ganz oben auf die politische Agenda!“
Patricia Nubi, Vorsitzende der Frauengruppe der GdP NRW:
„Frauen sind in allen gesellschaftlichen Schichten, unabhängig von Herkunft und sozialem Status, von Gewalt betroffen. Bei häuslicher Gewalt handelt es sich nicht um bedauerliche Einzelfälle, sie sind leider Alltag in der Polizeiarbeit. Wir reagieren auf Notrufe von Nachbarn, von betroffenen Frauen oder auch von Kindern. Wir sind als erste mit Opfern und Tätern konfrontiert, wir veranlassen Maßnahmen wie z.B. Rückkehrverbote, und wir leiten anschließend die Ermittlungen ein.
In unserer täglichen Arbeit wird immer wieder klar, woran es fehlt: Frauen brauchen mehr Unterstützung, um bei häuslicher Gewalt die Situation verlassen zu können. Es mangelt an Beratung, Unterkünften sowie psychischer und finanzieller Unterstützung. Daher ist das vorliegende Gesetz grundsätzlich wichtig. Was fehlt, sind aber verbindliche Vorgaben zum Beispiel zu Finanzierung, Datenschutzsicherheit und Interventionsmechanismen. Auch die Täterarbeit gilt es dringend auszubauen, wir brauchen eine Schnittstelle zwischen Polizei und Täterprogrammen. Grundsätzlich müssen die Erfahrungen der betroffenen Frauen – zum Beispiel über Betroffenenräte - wesentlich stärker in die Ausgestaltung des Schutznetzes einbezogen werden.“
