07.06.2026
Geplantes LADG darf
so nicht kommen
Vor den Beratungen in dieser Woche im NRW-Landtag drängt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) darauf, dass der Entwurf für das handwerklich schlecht gemachte Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) zurückgezogen wird. Zumindest muss es gravierende Korrekturen geben: „Der Gesetzesplan der schwarz-grünen Landesregierung sorgt für tiefe Verunsicherung bei meinen Kolleginnen und Kollegen“, erklärt der GdP-Landesvorsitzende Patrick Schlüter.
Der Blick ins ebenfalls schwarz-grün regierte Schleswig-Holstein zeigt, dass wesentliche Änderungen möglich sind. Nach Beratungen sieht ein Entwurf für ein dortiges LADG keine Beweislastumkehr vor, nur noch einen Kausalitätsnachweis. Es ist zudem festgeschrieben, dass es keinen finanziellen Regressanspruch gegen einzelne Amtsträger gibt. Ebenso sind Teile der Justiz vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen worden – und auch die Polizei, sofern sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft ermittelt.
„In Schleswig-Holstein wurde auf mahnende Stimmen aus der Praxis gehört, das muss auch bei uns geschehen“, fordert Patrick Schlüter. Für die GdP NRW ist zentral, dass es keine faktische Beweislastumkehr geben darf. Dabei hat sich an der grundsätzlichen Meinung unserer Gewerkschaft zum geplanten Gesetz nichts geändert.
„Wir halten ein eigenes LADG für nicht nötig“, so der GdP-Landesvorsitzende. Die behauptete Schutzlücke kann unsere Gewerkschaft nicht erkennen. Schlüter: „Wer sich diskriminiert fühlt, kann sich bereits heute – auch rechtlich – dagegen zur Wehr setzen.“
