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23.06.2026

GdP-Erfolg: Geplantes LADG wird in zentralen Punkten geändert

Pressemitteilung

Düsseldorf. Mit Erleichterung registriert die Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) in zentralen Punkten geändert wird. „Es ist immens wichtig, dass die Landesregierung hier auf die sachlich begründeten Bedenken aus der behördlichen Praxis eingeht“, erklärt GdP-Landesvorsitzender Patrick Schlüter. Der bisherige Gesetzesplan hatte für Verunsicherung und Empörung gerade auch unter Polizeibeschäftigten gesorgt. Die GdP NRW hatte sich deshalb vehement für Veränderungen eingesetzt und u. a. auch eine Online-Petition mit über 34.000 Stimmen gestartet.

Mit den jetzt bekanntgewordenen Korrekturen folgt die schwarz-grüne Landesregierung im Wesentlichen den geplanten Regelungen im ebenfalls schwarz-grün regierten Schleswig-Holstein: Die wichtigste Korrektur: Die bisher vorgesehene „faktische Beweislastumkehr“ entfällt, stattdessen gilt das Kausalitätsprinzip. Betroffene müssen Tatsachen vorlegen, die die Annahme rechtfertigen, dass sie diskriminiert wurden. Von Indizien – ein aus GdP-Sicht sehr auslegungsfähiger Begriff – ist nicht mehr die Rede.

Wichtig auch: Die Polizei soll vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden, wenn sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft ermittelt. Zudem wird der Diskriminierungskatalog als geschlossene Aufzählung abgefasst, was für juristische Klarheit sorgt. Klar muss allerdings auch sein, dass im Grundsatz das Land NRW als Dienstherr und Arbeitgeber bei Verfehlungen in Haftung geht und nicht die Beschäftigten persönlich. Die GdP hat den Eindruck, dass diese Botschaft bei der Landesregierung angekommen ist. Sie muss jetzt noch festgeschrieben werden.

Die GdP ist weiter nicht überzeugt, dass es ein eigenes LADG geben muss. Vorsitzender Patrick Schlüter macht aber sehr deutlich: „Mit den Korrekturen entsteht ein aus unserer Sicht tragfähiger Kompromiss – und darum geht es ja in einer demokratischen Gesellschaft!“ Auch damit, dass es eine Ombudsstelle geben soll, kann die GdP leben: „Wir wissen aus Berlin, dass die Stelle dort eine durchaus hilfreiche Arbeit macht.“

Wie stets bleibt abzuwarten, wie sich Regelungen in der Praxis entwickeln. Patrick Schlüter versichert: „Wir werden das konstruktiv im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen begleiten.“