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© Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

25.06.2026

Pre-Recording auch für Polizei-Bodycams erlauben

Pressemitteilung Beamtenpolitik WWD BePo

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert die Landesregierung auf, das sogenannte Pre-Recording auch für die Bodycams bei der Polizei zu ermöglichen. Für kommunale Ordnungsdienste war diese Möglichkeit mit dem jüngst überarbeiteten Ordnungsbehördengesetz geschaffen worden. „Es gibt keinen überzeugenden Grund, warum Pre-Recording nur den Kommunen vorbehalten sein sollte“, erklärt GdP-Vorsitzender Patrick Schlüter.

Beim sogenannten Pre-Recording wird ein festgelegter Zeitraum von Sekunden oder Minuten auch vor dem eigentlichen Einschalten der Bodycam aufgezeichnet - und, falls nicht benötigt, wieder überschrieben. Hilfreich ist Pre-Recording, weil es situationsbedingt zu einem verzögerten Einschalten kommen kann. Zudem können die Momente vor der Eskalation später bei der Bewertung eines Geschehens Aufschluss geben.

Beweissicherung kann aus GdP-Sicht dabei nur ein Nebeneffekt sein. Eigentliche Aufgabe der Bodycams ist Deeskalation und damit auch Eigensicherung der Einsatzkräfte. „Gewalttäter verhalten sich in ihrer ganz überwältigenden Mehrzahl gleich anders, wenn sie wissen, dass sie gefilmt werden“, sagt Schlüter. Um Bodycams optimal zu nutzen und auch das von der GdP schon lange geforderte Pre-Recording zu erlauben, muss das Polizeigesetz NRW geändert werden. Die GdP fordert, dass das zeitnah geschieht.

Patrick Schlüter erklärt: "Andere Bundesländer und der Bund sind da schon wesentlich weiter als NRW. Das Polizeigesetz muss jetzt schnell angepasst werden, damit auch die Polizei ihre Bodycams mit Pre-Recording einsetzen kann."